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ist es eigentlich zulässig, dass im Rahmen einer Partnervereinbarung (AGB) eine inernationale Handelsbeschränkung aufgenommen wird? ("Der Wiederverkäufer verpflichtetr sich, das Produkt xxx ausschließlich innerhalb von Deutschland zu vertreiben")
Viele Firmen bedienen sich Generalimporteuere um Waren in bestimmten Ländern zu vertreiben. D.h. das hier Waren auf bestimmte Länder wie auch Firmen die diese vertreiben können begrenzt sind. Alles andere stellt Paralellimporte da die von Firmen nicht erwünscht und evtl. mit Grenzbeschlagnahmeanträgen belegt sind. D.h. bei Einfuhr von anderen Firmen als den zugelassenen werden diese vom Zoll vorübergehend Sichergestellt und der Antragsfirma gemeldet - diese setzt sich dann mit dem Importeu in Verbindung.
Auskunfspartner für Fachfragen "Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz" in München
(http://www.grenzbeschlagnahme.de/)
Bin jetzt bißchen ausgeschweift:
Summasummarium : Die AGB`s in der Regionalen Vertriebsaufteilung sind Rechtmäßig. _________________ Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten.
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