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Pferdekaufvertrag Probleme

 
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Nase
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 14:23    Titel: Pferdekaufvertrag Probleme Antworten mit Zitat

Hallo,

Verkäufer A verkauft an Käufer B ein Pferd, ohne Papiere, A weiß aber bekommt vom Vorbeitzer C aber Kopien der Elterntiere ausgehändigt, somit sagt A B, daß das die Eltern sind. Da A ja davon ausgeht, daß das tatsächlich so ist.

B kauft das Pferd von A, im Kaufvertrag steht keine Namensnennung der angeblichen Elterntiere.

B erkundigt sich beim Züchter Z, B will nun Papiere für das Pferd beantragen, der Züchter Z be´hauptet nun, daß das Pferd nicht von diesen Eltern abstammt, sondern andere Eltern hat. Daraufhin kann B keine Papiere beantragen.

Nach Rücksprache mit C hat C aber die Kopien damals von Z erhalten.

B will nun eine Kaufpreisminderung wegen arglistiger Täuschung.

Nun will A das Pferd zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten aber keine sonstigen Kosten wg. Fahrkostenrückerstattung und Unterstellung des Pferdes.

Kann A das machen?
Wie kann A das Pferd da möglichst schnell rausholen, damit dem Pferd nicht noch ein Schaden entsteht?
Wie kann A sich verhalten um B evt. zivilrechtlich zu belangen?
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 16:16    Titel: Re: Pferdekaufvertrag Probleme Antworten mit Zitat

Was steht denn im Kaufvertrag? Hat B ein Pferd ohne Ahnentafel gekauft? Oder ein Pferd, für das der Verkäufer zusichert, daß nachträglich einen Ahnentafel ausgestellt werden kann? (In welchem Zuchtverband ist sowas eigentlich möglich...?)

Nase hat folgendes geschrieben::

B will nun eine Kaufpreisminderung wegen arglistiger Täuschung.


Wenn er ein Pferd ohne Ahnentafel gekauft hat könnte er mir als Verkäufer den Buckel runterrutschen

Nase hat folgendes geschrieben::

Nun will A das Pferd zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten aber keine sonstigen Kosten wg. Fahrkostenrückerstattung und Unterstellung des Pferdes.


D.h. A bietet B einen Rücktritt vom Kaufvertrag an. Sollte völlig ausreichen. Wenn ich meinen Videorecorder aus irgendwelchen Gründen im Mediamarkt zurückgebe oder gegen einen anderen umtausausche, dann erstatten die mir auch nicht die Fahrtkosten. Außerdem konnte B das Pferd in der Zeit, in der es bei ihm war, "nutzen". Reiten tut man ja nicht auf den Papieren, sondern auf dem Pferd.

LG Waschbärin
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Nase
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 16:28    Titel: Re: Pferdekaufvertrag Probleme Antworten mit Zitat

Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Was steht denn im Kaufvertrag? Hat B ein Pferd ohne Ahnentafel gekauft? Oder ein Pferd, für das der Verkäufer zusichert, daß nachträglich einen Ahnentafel ausgestellt werden kann? (In welchem Zuchtverband ist sowas eigentlich möglich...?)


Im Kaufvertrag werden keine Namen von Elterntieren genannt und auch nicht vermerkt das B es sich vorbehällt Papiere zu beantragen. Es geht um die AQHA da ist es schon möglich im Nachhinein Papiere zu beantragen nur ist es sehr teuer aber das sollte ja nicht Sorge von A sein.

Denke ja auch das B keine rechtliche Handhabe hat.

Wie kann A denn nun aber am Besten vorgehen? Das Pferd muß definitiv da fort und das unbeschadet, denn sonst will A es ja auch nicht zurück.

Wie sieht es mit einer einstweiligen Verfügung aus?
Besteht gegen A überhaupt der Verdacht der arglistigen Täuschung?
Ich könnte mir vorstellen, daß das schon vorher irgendwie geplant war aber wie soll man das Beweisen?

Gruß
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 18:13    Titel: Re: Pferdekaufvertrag Probleme Antworten mit Zitat

Nase hat folgendes geschrieben::

Wie kann A denn nun aber am Besten vorgehen? Das Pferd muß definitiv da fort und das unbeschadet, denn sonst will A es ja auch nicht zurück.


Prinzipiell besteht erst mal ein gültiger Kaufvertrag. D.h. A kann das Pferd da nicht einfach wegholen, gegen Rückerstattung des Kaufpreises, wenn B das nicht möchte.

Ich als Verkäufer würde B in einem eingeschriebenen Brief die Auflösung des Kaufvertrages anbieten. Nicht mehr und nicht weniger. D.h. Geld zurück an B und Pferd zurück an A. Ggf. würde ich den Brief von meinem Rechtsanwalt schreiben lassen, sowas macht sich immer gut.

Wenn B drauf nicht eingehen möchte ist das sein Problem. Ich denke nicht, daß er rechtlich gesehen irgendwelche Chancen hat. Letztendlich hat er ein Pferd ohne Pedigree gekauft und der Verkäufer hat lt. Kaufvertrag keine Garantie gegeben, daß das Pferd nachträglich ein Pedigree erhalten wird oder eine bestimmte Abstammung besitzt. Ich denke auch nicht, daß der Verkäufer irgendwelche Garantien gegeben hat bezüglich einer Zuchtbucheintragung des Pferdes. Sprich es wurde ein Pferd zum Reiten, Fahren oder Liebhaben gekauft, nicht zum Züchten. Und Reiten, Fahren und Liebhaben kann man auch ein Pferd ohne Pedigree. Insofern stellen die fehlenden Papiere keinen "Mangel an der Ware" dar, da der Käufer beim Kauf ja darüber informiert war, daß das Pedigree fehlt.

Im Endeffekt geht es aber um ein Tier. Und da spielen Gefühle auch ein Rolle. In wie weit A deswegen Eingeständnisse machen möchte oder aber gefühlsmäßig "knallhart" sein kann, davon hängt natürlich auch eine ganze Menge ab.

LG Waschbärin
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Nase
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

erstmal danke,

da B aber nun bereits einen Anwalt eingeschaltet hat und eine Minderung des Kaufpreises anstrebt sich dabei vorbehällt bei nichterfüllung der Minderung vom Kaufvertrag zurückzutreten, könnte dann nicht A sagen: Keine Minderung, sondern Rücktritt?

Davon abgesehen, daß es ja eingentlich, so wie Du es auch siehst, keine rechtliche Handhabe gibt, den Kaufvertrag überhaupt anzufechten.

A geht auf jeden Fall kommende Woche zum Anwalt, die Frage ist eben auch, wie kommt das Pferd schadenfrei aus der Sache raus.

A müßte ja wahrscheinlich überhaupt nicht darauf eingehen, geht A nun aber darauf ein, daß Pferd gegen Kaufpreiserstattung zurückzunehmen, gesteht A sich dann eine gewisse Schuld zu?

Fragen über Fragen

Außerdem kann A denn nun B in irgendeiner Form zivilrechtlich belangen? Wegen übler Nachrede oder Betrug, denn immerhin wird A ja vorgeworfen arglistig gehandelt zu haben und ferner müßte man ja den Züchter Z noch irgendwie belangen können, der ja das Pferd mit den Kopien an den Vorbesitzer C verkauft hat, also hat Z doch C schon betrogen?

Gruß
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Also was Z mit C gemacht hat, das würde ich völlig aus der Sache heraushalten.

Ich würde, wenn ich Person A wäre, den bereits erwähnten Brief mit dem Angebot, daß der Kaufvertrag aufgelöst wird, nachweislich (= z.B. als Einschreiben) an Person B schicken. Egal ob dieser bereits beim Anwalt war oder nicht. Sollte ein Brief vom Anwalt von Person B kommen, dann würde ich diesem noch mal die Situation klar darstellen. Daß B das Pferd ohne Pedigree gekauft hat und ihm von A keine Versprechungen etc. gemacht wurden, daß das Pferd jemals ein Pedigree erhalten wird, als Zuchtpferd genutzt werden kann etc. Und dem Anwalt dann auch noch mal anbieten, daß der Kaufvertrag aufgelöst werden könnte = Pferd zurück/Geld zurück. WEIL es um ein Lebenwesen geht, NICHT weil man irgend einen Mangel an der Ware eingesteht.

Gegen evtl. übele Nachrede würde ich, wenn diese erfolgt, separat vorgehen, auf dem üblichen Weg.

LG Waschbär
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Nase
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde, wenn ich Person A wäre, den bereits erwähnten Brief mit dem Angebot, daß der Kaufvertrag aufgelöst wird, nachweislich (= z.B. als Einschreiben) an Person B schicken

würdest Du es direkt an B schicken? oder lieber an dessen Anwalt?

Das eben eine Wandlung oder eine Minderung aufgrund der Rechtslage nicht in Frage kommt. A aber insofern bereit ist das Pferd gegen Kaufpreis, ohne Anspruch von B auf Schadenersatzansprüche, zurückzunehmen.

Vielleicht noch mit dem Zusatz, daß A sich vorbehällt eine Gesundheitsuntersuchung zu veranlassen, sollte der Zustand des Pferdes nicht mehr dem Zustand zum Verkaufszeitpunkt ensprechen kommt diese Rücknahme nicht zustande.

Sollte man dann auch schon schreiben, daß A es sich vorbehällt ein zivilrechtliches Verfahren wegen übler Nachrede anzustreben?

Gruß und Danke schonmal
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Nase hat folgendes geschrieben::
würdest Du es direkt an B schicken? oder lieber an dessen Anwalt?


Beides. Ich würde es B schriftlich anbieten, so, daß ich es nachweisen kann (z.B. durch Einschreiben, oder persönlich Übergeben in Anwesenheit von Zeugen). Und dann, wenn der Anwalt sich meldet, diesem schreiben, daß man B bereits schriftlich angeboten hat.

Nase hat folgendes geschrieben::

Vielleicht noch mit dem Zusatz, daß A sich vorbehällt eine Gesundheitsuntersuchung zu veranlassen, sollte der Zustand des Pferdes nicht mehr dem Zustand zum Verkaufszeitpunkt ensprechen kommt diese Rücknahme nicht zustande.


Das wäre natürlich sinnvoll. Theoretisch kann sich das Pferd ja inzwischen ein Bein gebrochen haben o.ä.

Nase hat folgendes geschrieben::

Sollte man dann auch schon schreiben, daß A es sich vorbehällt ein zivilrechtliches Verfahren wegen übler Nachrede anzustreben?


Das halte ich nicht für sinnvoll. Ich würde erst mal den Rücktransfer der Pferdes über die Bühne bringen wollen. Sowie das Pferd dann alle Beine auf meinem Hänger oder in meinem Stall hätte, würde ich das dem gegenerischen Rechtsanwalt stecken, daß er doch besser auf seinen Mandanten diesbezüglich einwirken sollte. Wenn er dann doch übele Nachrede betreibt bleibt Dir immer noch eine Klage.

Lieben wird Person B Person A deswegen warscheinlich nicht und auch keine Lobreden über sie singen, das ist klar...

LG Waschbärin
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Nase
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

ok, vielen lieben Dank erstmal
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