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Zeitungsverlage und Werbung

 
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Mawi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 08:26    Titel: Zeitungsverlage und Werbung Antworten mit Zitat

Hallo,

es scheint eine neue Mode zu sein, dass Zeitungszusteller einer Tageszeitung hin und wieder Werbung untergejubelt werden, welche sie auszutragen haben! In manchen Fällen ist die Werbung entweder in der Tageszeitung schon enthalten und Resthaushalte müssen ebenfalls ausgetragen werden. Was ich daran unlogisch finde, ist, dass die Kundschaft darunter leidet, da viel Zeit verloren geht. Desweiteren sind oftmals 2-3 verschiedene Prospekte dabei, sodass es eigentlich unzumutbar ist, dass man alles ordnungsgemäß beliefern kann bzw. transportieren kann. Übrigens ist es nicht normal, dass man mehr Werbung wie Zeitung austragen soll.

Meine Frage ist die, läuft das alles nicht ein wenig gegen die Auflagen und verstößt gegen das Gesetz?

1. Die in den Zeitung enthaltene Werbung(en), erreichen auch Abbonenten, welche Werbung ausdrücklich nicht wüschen. (Aufkleber auf den Briefkästen)

2. Ist in den Arbeits-Verträgen niemals die Rede davon, dass Werbung mitbeliefert werden muss, sofern welche Vorhanden.

3. Muss man auch Resthaushalte beliefern, welche nicht zu den Tageszeitungen-Abbonenten zählen, welche lediglich nur in den Bezirk des Austrägers fallen.

4. Trägt man meist mehr Werbung wie Zeitungen aus. Es wird zwar dafür extra Bezahlt, ist aber meiner Meinung nach wirklich nicht zumutbar und zu dem nicht vereinbart.

Die Erpressung liegt eigentlich darin, dass man gar keine andere Wahl hat, außer dem nachzukommen, sofern man den Job behalten möchte.

Danke für die Aufmerksamkeit und besten Dank für etwaige Antworten. Smilie
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

ad 1.

Vielleicht sollte man dann auch vorher die Anzeigen aus den Zeitungen herausschneiden?

ad 2-4.

Es wäre im Einzelfall zu prüfen, was in den Arbeitsverträgen geregelt ist. Im Arbeitsvertrag meiner Sekretärin steht auch nicht drin, daß sie Faxe schicken muß. Trotzdem wird sie sich dem kaum verweigern können.

> dass man gar keine andere Wahl hat, außer dem nachzukommen, sofern man den Job behalten möchte.

Dazu zwei Dinge:

1. Es steht jedem Arbeitgeber frei, den Arbeitsvertrag im Rahmen der angebenen Kündigungsfristen zu kündigen - insbesondere in der Probezeit.

2. Haben wir nicht genügend Arbeitslose, daß sich jetzt auch noch Zeitungsausträger beschweren, es sei "unzumutbar", wenn sie auch Werbeprospekte mit austragen müssen?
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Mawi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

.. Sorry, diesen Post bitte löschen .. Hatte mich verklickt.. Traurig

Zuletzt bearbeitet von Mawi am 30.01.06, 11:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mawi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
ad 1.

Vielleicht sollte man dann auch vorher die Anzeigen aus den Zeitungen herausschneiden?

ad 2-4.

Es wäre im Einzelfall zu prüfen, was in den Arbeitsverträgen geregelt ist. Im Arbeitsvertrag meiner Sekretärin steht auch nicht drin, daß sie Faxe schicken muß. Trotzdem wird sie sich dem kaum verweigern können.

> dass man gar keine andere Wahl hat, außer dem nachzukommen, sofern man den Job behalten möchte.

Dazu zwei Dinge:

1. Es steht jedem Arbeitgeber frei, den Arbeitsvertrag im Rahmen der angebenen Kündigungsfristen zu kündigen - insbesondere in der Probezeit.

2. Haben wir nicht genügend Arbeitslose, daß sich jetzt auch noch Zeitungsausträger beschweren, es sei "unzumutbar", wenn sie auch Werbeprospekte mit austragen müssen?


Irgendwie komme ich mir auf den Arm genommen vor...

1. lustige Sache, aber eigentlich ist es ein Unterschied, ob Werbung auf dem Papier der Zeitung gedruckt wird oder ob sich darin Prospekte befinden. Dieser Punkt ist eigentlich mehr oder weniger nichtig.

2. Aber es macht ein Unterschied, ob es zu ihrer Aufgabe gehört oder nicht. In dem Fall ja, weil es nun mal zu den Mitteln und Aufgaben einer Sekretärin gehört. Der Vergleich ist ziemlich daneben. Zudem macht es auch ein Unterschied, ob sie nun deswegen einige Stunden später als vereinbart ihren Dienst beendet, nur weil sie jetzt 5 Stunden lang Faxe verschicken soll, was man ihr auch hätte früher(Tage) sagen können.

3.
Zitat:
Haben wir nicht genügend Arbeitslose, daß sich jetzt auch noch Zeitungsausträger beschweren, es sei "unzumutbar", wenn sie auch Werbeprospekte mit austragen müssen?


Unzumutbar insofern, dass sich so viel Gewicht nicht tragen lässt(es ist hier nicht nur von ein bisschen Werbung die Rede!), geschweige dem von dem bisschen Platz in den großen Wägen. Winken Da überwuchert einfach die mitgelieferte Werbung... Du kannst doch auch nicht hergehen und deiner Sekretärin einen 5 Meter hohen Stapel in die Hand drücken und von ihr verlangen diesen innerhalb von 1er Minute in ein 30 Meter entferntes Räumchen zu transportieren. ( Mal von Hilfskraft, diversre Transportmittel abgesehen )

Arbeitslose hin oder her... Diejenigen die sich beschweren, sind auch diejenigen, - so ich - die Tagsüber einer anderen Hauptberufung nachgehen und Nachts eigentlich nur 1-2 Stundne ( je nach dem ) für ihr Gebiet(Nebentätigkeit) brauchen... Und wenn ich Nachts ( und der Job ist für Nebentätigkeiten gedacht ) nun 2 oder 4 Stunden brauch' ist das sehr wohl unzumutbar und ein sehr großer Unterschied ob da nun unvereinbart Werbung untergejubelt wird...
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ralf
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso braucht man für das Zustellen einer Zeitung länger, wenn da ein Werbeprospekt drin ist?
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hespo
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

ralf hat folgendes geschrieben::
Wieso braucht man für das Zustellen einer Zeitung länger, wenn da ein Werbeprospekt drin ist?

Was Du in Deiner einen Zeitung nicht wahr nimmst, weil Du's wegwirfst, mag zwar nicht viel an Gewicht und Volumen ausmachen - wenn Du das aber mit mehreren hundert Zeitungen multiplizierst (denn, ob Du's glaubst oder nicht: der Mensch, der Dir die Zeitung in den Briefkasten bringt, macht danach nicht Feierabend), sprechen wir auf einmal von einem 50cm und einem 80cm hohen Stapel Papier, sowie entsprechend mehr an Gewicht.
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Mawi
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Anmeldungsdatum: 12.03.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

ralf hat folgendes geschrieben::
Wieso braucht man für das Zustellen einer Zeitung länger, wenn da ein Werbeprospekt drin ist?


Weil man hinzu noch Resthaushalte mit Werbung füttern soll, welche keine Tageszeitung erhalten und nicht zu den Abbonenten zählen, sondern lediglich nur in das Gebiet des Zustellers fallen. Das heißt, ein Zusteller A hat ein Gebiet mit 20 Straßen. In diesen 20 Straßen befinden sich ca. 300 Einwohner. Von diesen Einwohner sind meinet wegen ungefähr 140 Zeitungsabbonenten, die ihre Tageszeitung wollen. Den anderen 260 muss man dann ebenfalls ( mit denen man normal nichts zu tun hat ) ein Werbeprospekt zukommen lassen... Im Endeffekt rein nur mehr Werbung austragen, als Zeitungen..
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es nur darum geht, daß diese Aufgaben die Arbeitszeit verlängern, muß man eben prüfen, was genau im Arbeitsvertrag geregelt ist. Eine pauschale Zulässigkeitsaussage kann man da nicht treffen.
Was das Gewicht angeht - da könnte man sich auch über den Unterschied zwischen "Bild" und "Bild am Sonntag" beschweren, oder zwischen der Bäckerblume und dem Otto-Katalog.
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Mawi
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Anmeldungsdatum: 12.03.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Wenn es nur darum geht, daß diese Aufgaben die Arbeitszeit verlängern, muß man eben prüfen, was genau im Arbeitsvertrag geregelt ist. Eine pauschale Zulässigkeitsaussage kann man da nicht treffen.


Vielen Dank zumidest mal, für deine Antworten.

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Was das Gewicht angeht - da könnte man sich auch über den Unterschied zwischen "Bild" und "Bild am Sonntag" beschweren, oder zwischen der Bäckerblume und dem Otto-Katalog.


Ich denke, du kannst nicht ganz nachvollziehen, worum es dabei genau geht. :/
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