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Kleines Internetauktionshaus [Name geändert] Unternehmen, Gewerbeschein nötig? Was noch?

 
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doo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 17:52    Titel: Kleines Internetauktionshaus [Name geändert] Unternehmen, Gewerbeschein nötig? Was noch? Antworten mit Zitat

Hey, ich und ein Kumpel (beide Schüler) wollten hier bei uns im Stadtteil die Sachen von den Leuten annehmen und sie für Sie bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigern (natürlich gegen eine gerringe gebühr Auf den Arm nehmen) das wäre ja dann sozusagen ein kleines unternehmen, wir wollen auch hier im Stadtteil ein paar Flyer verteilen um daruf aufmerksam zu machen.

Brauchen wir für so en mini Ding nen Gewerbeschein oder interessierts keinen wenn wir keinen haben?(Der Umsatz wird bei max 200€ / Monat liegen)

Einen Gewerbeschein zu holen wäre ja kein Problem, aber was müssen wir dann danach Steuerrechtlich sonst noch alles beachten?

Dankeschön
mfg doo
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krischan
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Für euch beide kommt hier scheinbar nur die BGB-Gesellschaft bzw. GbR. in Frage,
da euer "Unternehmen" keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäfts-
betrieb erfordert.
Zur Gründung reicht ein einfacher Gesellschaftsvertrag, der theoretisch sogar mündlich
geschlossen werden kann. Ein schriftlicher Vertrag ist jedoch aus Beweisgründen eher
zu empfehlen. Nachdem ihr euch beim örtlich zuständigen Gewerbeamt als GbR.
angemeldet habt, bekommt ihr umgehend einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
vom Finanzamt zugeschickt. Den müsst ihr dann noch ausfüllen. Dort könnt ihr u. a.
wählen, ob ihr z. B. von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wollt, die
euch erlaubt, bis zu gewissen Grenzen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen.
Im Gegensatz dazu seid ihr dann allerdings auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Das ist vorallem dann zu empfehlen, wenn man hauptsächlich mit Kunden zu tun hat,
die selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (z.B. Privatleute) und selbst auch
kaum Ausgaben hat, bei denen man von einem evtl. Vorsteuerabzug profitieren könnte.
Ebenso ist dies zu empfehlen, wenn man von steuerlichen Sachen wenig Ahnung hat
und sich die anfangs monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen ersparen möchte... Winken
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