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Konzession Bistro/Cafe ohne Alkehol

 
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molla
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 00:29    Titel: Konzession Bistro/Cafe ohne Alkehol Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde gerne von dieser neuen Gestzgebung Gebrauch machen. Mir ist aber einiges unklar:

1. Wenn ich in einem Gewerberaum mit der Nutzungserlaubnis als Einzelhandel Geschenkartikel verkaufen(Hauptgewerbe) und den Kunde gleichzeitig Kaffee/alkoholfreie Getränke/Kuchen/Snacks anbieten möchte, brauche ich dann hierfür eine Nutzungsänderung/Erlaubnis?

2. Welche baurechtlichen Bedingungen muß das Ladenlokal erfüllen? Braucht man zwingend 2 Kundentoiletten, Stellplätze, Abzug etc.? Beim Ordnungsamt sagte man mir, daß ich das Gewerbe zwar anmelden kann, aber trotzdem baurechtliche Bestimmungen(Kundentoilette, Stellplätze, Abzug etc.) einhalten muß.
Wie machen es dann die Bäckereien, Kioske und Einzelhandelsgeschäfte, die jetzt auch Sitzplätze und Getränke gegen Bezahlung anbieten?

3. Was für Vorteile hat man denn durch diese neue Gesetzänderung? Es sollte doch Bürokratie abgebaut werden!? Aber beim Amt meint man, "man hat vorher die Leute an die Hand genommen, jetzt müssen sie sich selbst durch den Amtsdschungel kämpfen?

Danke für jegliche Info,
molla
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