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Lastschriften auf anderen Namen?

 
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Gaby
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 13:22    Titel: Lastschriften auf anderen Namen? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe bereits an anderer Stelle die Probleme mit der Bank geschildert. Obwohl mein Geschäft besser läuft, die Bausparkasse die Zwangsversteigerung nicht weiter betreibt und ich keine Rückstände habe, hat die Bank einfach den Dispo gekündigt und lässt mich keine Lastschriften machen. Ursächlich wurde die Angelegenheit in die Rechtsabteilung wegen dem Zwangsversteigerungseintrag gegeben, der sowieso in absehbarer Zeit gelöscht wird. Ich habe mir bei dieser Bank überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen, dennoch kann ich jetzt nicht einmal Lastschriften machen, die ich seit mehr als 10 Jahren da gemacht habe und nie etwas vorkam.

Andere Banken lassen auch kein Lastschriftvefahren zu wegen dem Schufaeintrag und weil sie mit mir keine Erfahrung darin haben, verstehen auch nicht, weshalb die andere Bank so stur ist, wenn bisher alles in Ordnung war. Eine Beraterin einer anderen Bank sagte mir nun, dass ich die Lastschriften doch über meinen Ex-Mann machen solle, da es der gleiche Name ist. Mein Ex-Mann hilft noch zeitweise mit in der Firma, hat aber kein Gewerbe angemeldet, die Firma läuft auf mich. Nun meine Frage, müsste ich die Firma auf ihn übertragen, damit er Lastschriften machen kann und auch eventuell ein Darlehen bekommt? Würde das überhaupt gehen oder schaut man da nach wegen dem vorigen Inhaber und genehmigt auch nichts? Es geht in erster Linie darum, die Lastschriften zu machen, weil einige Kunden, das unbedingt wollen und sonst abspringen würden. Muss er dazu überhaupt ein Gewerbe anmelden oder ist eine Geschäftskontoeröffnung mit Lastschriften auch so möglich? Mich würde interessieren, wie die Banken da vorgehen und was rechtlich korrekt ist.

Könnte er vielleicht sagen, dass er einen Online-Versand hat nebenher, denn was er in der Firma noch macht ist gerade alles, was mit der homepage zusammenhängt. Oder könnte ich ihm diesen Teil der Firma übertragen? Wollen die Banken überhaupt einen Nachweis sehen?

Oder vielleicht hat mir jemand noch einen anderen Tipp. Ich muss eben dringend Lastschriften machen, und zwar fast ausschließlich von langjährigen Kunden, wo garantiert keine Rückgabe kommt. Und wenn mal eine über 50 Euro kommt, dann ist das schnell wieder gedeckt. In der ganzen Zeit kam es einmal vor, dass eine Lastschrift zurückgeholt wurde über 50 DM. Vielleicht weiß auch jemand eine Bank, die sich nicht so anstellt.

Bitte keine Erklärungen, warum die Banken das nicht machen, die habe ich oft genug gehört in letzter Zeit, danke:-)

Gruß Gaby
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WernerSnow
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nur grundsätzlich:

IdR kann man ein Konto eröffnen, auch für "Nebentätigkeiten", z. B. "Werner Snow in Sachen irgendwas". Ob die Bank dann Lastschriften zulässt, steht auf einem anderen Blatt.

Inwieweit das steuerrechtlich problematisch werden könnte ... kann ich nicht absehen.

IANAL (i am not a lawyer)
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Problem der Banken mit den Lastschriften ist, dass diese platzen können (auch wenn der Kunde glaubt zu wissen, dass sie dies nicht tun). Aus diesem Grund ist die Voraussetzung für den LS-Einzug die Bonität des Kunden, dass dieser eventuell platzende Lastschriften selbst decken kann.

Wenn die Bonität des Ex-Mannes hierfür ausreicht (und dieser das Risiko tragen möchte), wären folgende Möglichkeiten denkbar:

- Unternehmer eröffnet ein neues Konto auf eigenen Namen. Bank akzeptiert die LS-Einzüge. Ex-Mann gibt hierfür eine Ausfallbürgschaft, die das Risiko platzender LS abdeckt
- Ex-Mann eröffnet ein eigenes Konto.Bank akzeptiert die LS-Einzüge. Eingehende Beträge werden an Unternehmer weitergeleitet.

Bei der zweiten Lösung gibt es eine Reihe von Problemen.
- Die Kunden sehen eine Lastschrift, die von jemandem anders eingezogen wird als demjenigen, die die Forderung hat. Hier gibt es Kommunikationsbedarf, damit diese die LS nicht zurückgeben
- Es muss aus Kundensicht sichergestellt sein, dass die Zahlung per Lastschrift gegenüber dem Unternehmer mit schuldbefreiender Wirkung geschieht. Das kann z.B. über eine Abtretung der Forderungen des Unternehmer an den Ex-Mann geschehen.
- Steuerlich wäre das Handeln des Ex-Mannes dann relevant, wenn die Abtretung und Eintreibung der Forderungen gewerblich erfolgen würde. Dann wäre dieses Gewerbe auch genehmigungspflichtig
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