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Bekomme ich Prozesskostenbeihilfe?

 
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jillie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 08:29    Titel: Bekomme ich Prozesskostenbeihilfe? Antworten mit Zitat

Hallo!
Bin alleinerziehende Mutter von 3 Kindern (15, 9, 10) und z.Z. leider arbeitslos (beziehe ALG1 in Höhe von 1.045 Euro). Mein Exmann muss für die Kinder 689 Euro Unterhalt bezahlen, und ich erhalte noch Kindergeld in Höhe von 462 Euro.
Habe nachträglich Kindergeld für 02/04 bis 12/04 (jinsg. 5.082 Euro) beantragt, den Zeitraum, in dem wir bereits getrennt gelebt haben, ich aber kein Kindergeld bezogen habe.
Nun beansprucht mein Exmann die Hälfte dieses Geldes, über dessen Bewilligung aber erst Ende Februar entschieden wird! In der Hand habe ich das Geld schon mal gar nicht! Er sieht es so, dass er ab 1.2.06 keinen KU mehr bezahlt, obwohl ich einen Titel darauf habe, und er sowieso immer erst 2 Wochen zu spät bezahlt, bis "seine Hälfte" des Gesamtbetrags, also 2.541 Euro, erreicht sind. D.h., er zahlt bis etwa April nicht mehr?!
Sein Anwalt sagt, das sei ok - behauptet er.
Wenn ich nun meine Anwältin konsultiere und ggf. klage, kriege ich dann PKH?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 12:13    Titel: Re: Bekomme ich Prozesskostenbeihilfe? Antworten mit Zitat

jillie hat folgendes geschrieben::
Er sieht es so, dass er ab 1.2.06 keinen KU mehr bezahlt, obwohl ich einen Titel darauf habe


Wenn Sie einen Titel haben, brauchen Sie doch nicht mehr zu klagen. Wenn der Schuldner mit bestrittenen Forderungen aufrechnen will, muß *er* klagen. Den Gerichtsvollzieher interessiert jedenfalls nicht, ob der Schuldner sagt "ich zahl nix, weil ich krieg auch noch Geld von der". Der pfändet unbeeindruckt.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Dorothee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8
Wohnort: waltrop

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jillie, sobald dein mann keinen Unterhalt mehr zahlt , kannst du mit dem Titel zu einem Anwalt gehen.Der prüft dann die Ansprüche,die dein Mann wirklich hat.PKH müsste dir bewilligt werden,weil du ja im NAmen deiner kinder klagst und die haben ja kein einkommen. ausserdem läuft doch dein alg1 nach einem Jahr aus ,oder bekommst du es länger? Ich würde mir mal keine sorgen machen und morgen einen Termin ausmachen. Drücke die Daumen liebe Grüsse Dorothee
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