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Verfasst am: 18.09.04, 10:33 Titel: Re: Einstweilige Verfügung vom Amtsgericht
Ich vermute ja mal, dass Du mit dem EV-Verfahren gar nichts zu tun hattest?! Also jemand anders verurteilt wurde, eine Ausage zu unterlassen etc.?!
Verantwortlich für die Inhalte ist man als Forenbetreiber ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit. Frage ist immer, wann Kenntnis vorliegt. Wenn ich die Kopie einer EV in den Händen halte, würde ich davon ausgehe, dass ich nun wohl halbwegs gesicherte Kenntnis habe und den Beitrag entfernen. Tut man es nicht, besteht die Gefahr, dass man demnächst selbst vor dem Kadi steht....
Verfasst am: 18.09.04, 13:54 Titel: Re: Einstweilige Verfügung vom Amtsgericht
hallo,
wenn ich den entfernten Beitrag hier poste habe ich dann sicherlich die nächste EV am Hals
mal schauen welche andere Wege ich da finde ...
In der EV steht:
Zitat:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, von seiner Internetseite www.feuerwehr.de unter der Rubrik "Jux und Tollerei" veröffentlichten Eintrag eines XXXXX YYYYY vom 14.09.2004, 16:43 Uhr zu entfernen"
zwei weiteren Punkte des Antrags wurde abgewiesen.
Da ich nur die EV als Fax vorliegen habe fehlt mir noch der Wortlaut des Antrages des Antragsstellers.
Verfasst am: 19.09.04, 22:27 Titel: Re: Einstweilige Verfügung vom Amtsgericht
jmayer hat folgendes geschrieben::
wann genau muss man einer Einstweiligen Verfügung nachkommen:
- wenn der "gegnerische" Rechtsanwalt eine Kopie (beglaubigt) einem zufaxt ?
Nein, erst wenn sie zugestellt ist.
Zitat:
- wenn man die EV vom Amtsgericht direkt als Original erhält ?
Eigentlich erhält man kein Original direkt vom Amtsgericht. Der Gegner selbst veranlasst die Zustellung, dazu muss er den Gerichtsvollzieher beauftragen.
Einfach als Fax oder Brief schicken ist keine Zustellung.
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