Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einstweilige Verfügung vom Amtsgericht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einstweilige Verfügung vom Amtsgericht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
jmayer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2004
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 18.09.04, 09:47    Titel: Einstweilige Verfügung vom Amtsgericht Antworten mit Zitat

hallo,

wann genau muss man einer Einstweiligen Verfügung nachkommen:

- wenn der "gegnerische" Rechtsanwalt eine Kopie (beglaubigt) einem zufaxt ?

oder erst

- wenn man die EV vom Amtsgericht direkt als Original erhält ?

Ich habe gestern eine solche per Fax vom "gegnerischen" Anwalt bekommen.

Ich "muss" einen Beitrag aus meinem Internet-Forum entfernen.

Gruss
Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 18.09.04, 10:33    Titel: Re: Einstweilige Verfügung vom Amtsgericht Antworten mit Zitat

Ich vermute ja mal, dass Du mit dem EV-Verfahren gar nichts zu tun hattest?! Also jemand anders verurteilt wurde, eine Ausage zu unterlassen etc.?!

Verantwortlich für die Inhalte ist man als Forenbetreiber ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit. Frage ist immer, wann Kenntnis vorliegt. Wenn ich die Kopie einer EV in den Händen halte, würde ich davon ausgehe, dass ich nun wohl halbwegs gesicherte Kenntnis habe und den Beitrag entfernen. Tut man es nicht, besteht die Gefahr, dass man demnächst selbst vor dem Kadi steht....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
jmayer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2004
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 18.09.04, 10:54    Titel: Re: Einstweilige Verfügung vom Amtsgericht Antworten mit Zitat

hallo,

die EV ist an mich als Betreiber des Forums gerichtet.

Wer sich für weitere Hintergründe interessiert:

www.feuerwehr.de

In dem Beitrag wurde eben nicht zu einer Straftag oder ähnlichem aufgerufen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 18.09.04, 13:49    Titel: Re: Einstweilige Verfügung vom Amtsgericht Antworten mit Zitat

Der entfernte Beitrag sowie die Verfügung wären interessant. Kann ich die einmal haben?

Mit freundlichen Grüßen
Christian Rüger
Nach oben
jmayer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2004
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 18.09.04, 13:54    Titel: Re: Einstweilige Verfügung vom Amtsgericht Antworten mit Zitat

hallo,

wenn ich den entfernten Beitrag hier poste habe ich dann sicherlich die nächste EV am Hals Traurig

mal schauen welche andere Wege ich da finde ...

In der EV steht:

Zitat:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, von seiner Internetseite www.feuerwehr.de unter der Rubrik "Jux und Tollerei" veröffentlichten Eintrag eines XXXXX YYYYY vom 14.09.2004, 16:43 Uhr zu entfernen"


zwei weiteren Punkte des Antrags wurde abgewiesen.

Da ich nur die EV als Fax vorliegen habe fehlt mir noch der Wortlaut des Antrages des Antragsstellers.

Gruss Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jmayer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2004
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 18.09.04, 23:41    Titel: Re: Einstweilige Verfügung vom Amtsgericht Antworten mit Zitat

hi

irgendjemand hat den Forumsbeitrag den ich wegen der Einstweiligen Verfügung löschen musste in einer Newsgroup gepostet.

Wer also einen Grund für die EV sehen will kann dies hier tun:

http://groups.google.de/groups?hl=de&lr=&ie=UTF-8&frame=right&th=b2d77589ba74bbe8&seekm=8688092f.0409180738.47247237%40posting.google.com#link8

Gruss
Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Julius
Gast





BeitragVerfasst am: 19.09.04, 22:27    Titel: Re: Einstweilige Verfügung vom Amtsgericht Antworten mit Zitat

jmayer hat folgendes geschrieben::

wann genau muss man einer Einstweiligen Verfügung nachkommen:

- wenn der "gegnerische" Rechtsanwalt eine Kopie (beglaubigt) einem zufaxt ?


Nein, erst wenn sie zugestellt ist.

Zitat:

- wenn man die EV vom Amtsgericht direkt als Original erhält ?


Eigentlich erhält man kein Original direkt vom Amtsgericht. Der Gegner selbst veranlasst die Zustellung, dazu muss er den Gerichtsvollzieher beauftragen.

Einfach als Fax oder Brief schicken ist keine Zustellung.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 19.09.04, 22:35    Titel: Re: Einstweilige Verfügung vom Amtsgericht Antworten mit Zitat

es geht weiter:

Zitat:
Geschäftsführung erstattet gegen den Betreiber von www.feuerwehr.de bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige.


ich kann so langsam nur noch den Kopf schütteln ...

Grüsse von Jürgen
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.