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Verfasst am: 29.01.06, 11:48 Titel: Tausch unter Kaufleuten
Hallo
finden die Vorschriften der §§ 373 - 381 HGB auch bei einem Tausch unter Kaufleuten
Anwendung? Könnte man hier über die analoge Anwendung des § 480 BGB gehen?
Nicht analog, sondern § 480 BGB direkt. Habe gerade keinen HGB-Kommentar dar, aber:
"Allerdings finden die Regeln über den Handelskauf auch Anwendung auf ... den Tausch (§ 480 BGB)..." (Jung, Handelsrecht, 4. Aufl. 2005, § 36 Rn. 1 - ohne Begründung).
Begründen läßt sich das wie folgt:
1. Es gibt die Vorschriften über den Kauf (§§ 433ff. BGB).
2. Diese Vorschriften werden modifiziert (ergänzt und abgeändert) durch die Vorschriften über den Handelskauf (§§ 373ff. HGB).
3. § 480 BGB erklärt die - nun schon durch §§ 373ff. HGB modifizierten - Vorschriften über den Kauf auf den Tausch für entsprechend anwendbar.
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