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Hund verletzt Kind
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Nordlicht_1
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Körperverletzung ist nicht zwingend eine Straftat. Körperverletzung kann auch Ergebnis eines Unfalls sein.

Körperverletzung ist Körperverletzung, und die ist strafbar.
Du verwechselst Strafbarkeit mit Bestrafung.
Bei dem Grundtatbestand Körperverletzung entscheidet der Strafantrag oder das öfftl. Interesse.

Ebenso Ergebnis einer Notwehr. (Wenn einer dich überfällt und dein Hund verteidigt dich, indem er tüchtig zubeißt, so ist das Ergebnis gefährliche KV, die jedoch nicht rechtswidrig und damit auch nicht strafbar ist.)

Weil ich hier einen Rechtfertigungsgrund habe.
Deshalb werde ich auch nicht bestraft.


Fahrlässige Tötung:
Ursache des Todes muss die Handlung sein, die erkennen lässt, daß er fahrlässig den Tod eines anderen billigend in Kauf nimmt. Die Fahrlässigkeit kann auch in einer vorsätzlichen Handlung stecken, so, wenn die verschuldete Folge nicht beabsichtigt ist.
Beispiel:
Der Mann leint seine Hunde ab, obwohl er weiß, dass sie sofort über die Straße laufen und jeden angreifen. Hier ist die Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert, groß.
(Der Hundehalter habe seine Behauptung nicht nachweisen können, einer der Hunde habe erstmals den Befehl, bei ihm zu bleiben, nicht befolgt und sei in Richtung Straße weggerannt, was er nicht habe vorhersehen können).
Das heißt:
Der Richter hat ihm nachgewiesen, dass einer der Hunde mehrfach den Befehl, bei ihm zu bleiben, nicht befolgte und in Richtung Straße weggerannt ist, was er auch vorhersah.

KV mit Todesfolge:
Die Todesfolge muss durch die Körperverletzung verursacht worden sein.
Beispiel:
Der Hund greift einen Menschen an und der stirbt an den Folgen seiner Verletzungen.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Na und?
Was willst du mir damit sagen?
Grundsätzlich ist es auch möglich, einen vermittels eines Hundes zu ermorden, wenn der entsprechend abgerichtet ist (als Kehlbeißer empfiehlt sich der Dobermann). Es kommt wie überall auf den Sachverhalt im Einzelfall an.
Aber: ausgeschlossen ist gar nichts.
(In Südafrika wurden von einigen Farmern Hunde dazu abgerichtet, Schwarze zu töten. Schon im alten Rom wurden Molosser für die Arena abgerichtet.)

Unfall: Wenn ein Straßenbahnfahrer einen Passanten überfährt, der schnell noch über die Gleise laufen will, macht er sich nicht wg KV oder gar fahrlässiger Tötung strafbar.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
(als Kehlbeißer empfiehlt sich der Dobermann).


Aua! Ich glaube, tiefer kann dieses Thema bezüglichen kynologischen Fachwissens nicht sinken...
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Erwartest du von Kynologen Informationen darüber, welche Hunderasse für die Abrichtung und den Einsatz als gefährliches Werkzeug zugunsten organisierter Kriminalität geeignet ist? (Kleiner Tipp: der Schäferhund ist es nicht.)

Ich vermute, diese Eignung ist der einzige Grund, warum der Dobermann überhaupt mal auf die Liste der potentiell gefährlichen Hunde geraten ist - und auch der Grund dafür, warum er da wieder herunter genommen wurde, denn man kann auch nicht den Besitz eines Beiles mit dem Argument verbieten, es eigne sich bestens dazu, damit in krimineller Manier einem anderen den Schädel zu spalten.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Nordlicht_1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Unfall: Wenn ein Straßenbahnfahrer einen Passanten überfährt, der schnell noch über die Gleise laufen will, macht er sich nicht wg KV oder gar fahrlässiger Tötung strafbar.

Weswegen denn? Wegen groben Unfugs?

Natürlich wird wegen Körperverletzung ermittelt.

als Kehlbeißer empfiehlt sich der Dobermann

Und als Hackenbeißer empfiehlt sich der Terrier. Lachen
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Der klassische Hackenbeißer ist der Schäferhund. Der ist außerdem auch noch ausgesprochen beißfreudig. Hat aber - für Kriminelle - den Nachteil, dass er sich im Zweifelsfalle vorbehält, ob und wie vehement er angreift. Einen Schäferhund dazu zu bringen, einen Menschen anzugreifen, der weder Aggression zeigt noch flieht noch sich sonstwie 'ordnungswidrig' verhält, soll außerordentlich schwer sein; es sei denn, man 'bricht' ihn, und dann hat man einen Angstbeißer, der zu nichts mehr taugt.
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Grüße,
Abrazo
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.02.06, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
[...], denn man kann auch nicht den Besitz eines Beiles mit dem Argument verbieten, es eigne sich bestens dazu, damit in krimineller Manier einem anderen den Schädel zu spalten.


Gute Idee!

Diese Anregung werde ich dem Gesetzgeber einmal flüstern, bei Messern hat es auch geklappt mit dem Verbot.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Außer im Flugzeug darf man meines Wissens immer noch Kartoffeln schälen.
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Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Erwartest du von Kynologen Informationen darüber, welche Hunderasse für die Abrichtung und den Einsatz als gefährliches Werkzeug zugunsten organisierter Kriminalität geeignet ist? (Kleiner Tipp: der Schäferhund ist es nicht.).


Ich unterstütze da eher die Gegenseite in Bezug auf die Bereitstellung geeigneter Hunde, aber das tut hier nichts zur Sache. Mir ging es um Deine pauschalisierte Aussage über die Rasse Dobermann. Wie viele Dobermänner hast Du bis jetzt ausgebildet, um zu solch einer Aussage zu kommen? Deine Kenntnisse müssen ja auch irgendwelchen Erfahrungen beruhen.


Abrazo hat folgendes geschrieben::
Ich vermute, diese Eignung ist der einzige Grund, warum der Dobermann überhaupt mal auf die Liste der potentiell gefährlichen Hunde geraten ist - und auch der Grund dafür, warum er da wieder herunter genommen wurde, denn man kann auch nicht den Besitz eines Beiles mit dem Argument verbieten, es eigne sich bestens dazu, damit in krimineller Manier einem anderen den Schädel zu spalten.
[/quote]

"Vermuten" heißt "nicht wissen"...

Der Dobermann ist, genau wie der Rottweiler, deswegen auf die Liste gekommen, weil es im Verhältnis zur Populationsgröße überproportional häufig zu Vorfällen mit dieser Rasse gekommen ist. Der DSH hingegen liegt diesbezüglich wie z.B. der Labrador ein klein wenig besser als der Durchschnitt aller Rassen, z.B. der Golden Retriever ein klein wenig schlechter. Zwar beißt der DSH absolut gesehen häufiger zu als z.B. ein Rhodesian Ridgeback, aber Du wirst ja auch eher von einem VW Golf überfahren als von einem Lamborghini. Was nicht damit gleichzusetzen ist, daß Lamborghinifahrer rücksichtsvoller fahren als Golffahrer oder Lamborghinis sicherere Fahrzeuge sind als Golfs.

Die Sache mit dem Beil ist zu weit hergeholt. Ein Beil ist nicht zu selbstständigen Handlungen fähig.

Gruß

Waschbärin

P.S. Der klassische Hackenbeißer ist übrigens der Rottweiler, nicht der DSH, denn vom Rottweiler wird bei der Treibarbeit am Großvieh die Tendenz auf die Ferse verlangt, während beim DSH züchterisch der Keulen- und Rippengriff am Schaf gefördert wird. Und beides ist in den betreffenden Rassen genetisch stark verankert.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
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BeitragVerfasst am: 05.02.06, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe dafür zahlreiche Quellen, Waschbärin. Tierärzte, Polizeihundeausbilder, Sportschutzhundeprüfer - aber auch einen illegalen Ausbilder. U.a.

Ich hab mal zu dem Thema Schutzhundeausbildung recherchiert - und es ist erstaunlich, was man da alles findet, wenn man die Leute reden lässt.

Übrigens auch zum Thema Kampfhundzucht zu kriminellen Zwecken (Versuche, die 'Zuverlässigkeit' der Pitbulls durch Einkreuzen anderer Rassen, z.B. Rottweiler, zu verbessern, die meines Wissens - war vor der Einführung der Gefahrhundegesetze - allerdings bis dahin nicht besonders erfolgreich gewesen sein sollen.)
Übrigens wurde vor kurzem in unserem Raum mal wieder eine illegale Kampfhundzucht (=zu kriminellen Zwecken) ausgehoben. Das gibt es also noch immer.

Für die Einführung der Hundegesetze gab es durchaus vernünftige Gründe - auch wenn dadurch nicht selten das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wurde.
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Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Ich habe dafür zahlreiche Quellen, Waschbärin. Tierärzte, Polizeihundeausbilder, Sportschutzhundeprüfer - aber auch einen illegalen Ausbilder. U.a..


Daß man "Quellen" hat besagt noch lange nichts über die Qualität derselben.


Abrazo hat folgendes geschrieben::
Ich hab mal zu dem Thema Schutzhundeausbildung recherchiert - und es ist erstaunlich, was man da alles findet, wenn man die Leute reden lässt.


Daß Du recherchieren mußt bedeutet letztendlich nichts anderes als daß Du selbst keine Erfahrungen mit der Zucht und Ausbildung an sich und der Rasse Dobermann im speziellen besitzt?

Letztendlich kommst Du aber hier vom Hundertstel ins Tausendstel. Deine Kampfhundgeschichten werden Lissy nicht weiterhelfen, sie wird weder einen Hund "auf Kehle" Mit den Augen rollen trainieren noch Rottweiler in Pit Bulls einkreuzen wollen. Ich denke nicht, daß wir Lissy durch die Weiterführung dieser Diskussion irgendwie weiterhelfen können. Ihr Bekannter muß jetzt einfach abwarten was in naher Zukunft passieren wird. Deine Erfahrungen mit Kampfhundezüchtern hin oder her.

Grüße

Waschbärin
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

So, da bin ich wieder - Fortsetzung der Geschichte:

Versicherung des Hundehalters prüft jetzt nach, ob die Verletzung des Kindes ein Hundebiss sein kann. Man ist misstrauisch, weil niemand das Geschehen beobachtet hat und die Mutter des Kindes trotzdem verschiedene Versionen des Geschehenen geschildert hat.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ebent.
Keine Panik auf der Titanic.
Ein anständiger, gesunder, wohlerzogener und menschenfreundlicher Hund beißt nicht plötzlich aus Spaß an der Freud ein Kind ins Gesicht. Da erscheinen doch andere Ursachen wesentlich wahrscheinlicher.
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Grüße,
Abrazo
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