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Unterlassungsanspruch

 
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 10:37    Titel: Unterlassungsanspruch Antworten mit Zitat

Unternehmen U will von seinem Handelsvertreter H eine Unterlassungserklärung bzgl eines bestimmten Verhaltens, ohne einen Anspruch auf diese Erklärung zu haben.

H gibt diese Erklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich ab.

Kann U nun aus dieser Erklärung eine Unterlassungspflicht herleiten? Wird bei einer Kündigung und der dagegen erhobenen Klage des H die Rechtmässigkeit des Unterlassungsanspruchs geprüft?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 11:09    Titel: Re: Unterlassungsanspruch Antworten mit Zitat

Tatomir hat folgendes geschrieben::
Kann U nun aus dieser Erklärung eine Unterlassungspflicht herleiten?


Grundsätzlich würde ich das so sehen. Man müßte natürlich im Einzelfall prüfen, ob die Vereinbarung sittenwidrig ist oder aus anderen Gründen anfechtbar ist.
"Rechtsverbindlich" bedeutet ja gerade, daß man das angesprochene Handeln in Zukunft unterlassen will. "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" bedeutet in dem Zusammenhang, daß man damit nicht eingestehen will, die angesprochene Handlung in der Vergangenheit begangen zu haben.

Tatomir hat folgendes geschrieben::
Wird bei einer Kündigung und der dagegen erhobenen Klage des H die Rechtmässigkeit des Unterlassungsanspruchs geprüft?


Ist die Kündigung auf eine Verletzung der Unterlassungserklärung gestützt? Evtl. paßt die Frage dann besser ins Arbeitsrecht.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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