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Halli - Hallo,
bin gerade (noch nicht rechtskräftig) geschieden.
Bezahle für meine beiden Kinder Unterhalt.
Meine "Ex" bekommt auch noch Unterhalt.
Nun hat der gegnerische Anwalt vorgeschlagen ich solle mir den Ehegattenunterhalt als Steuerfreibetrag in die Steuerkarte eintragen lassen.
So könnte ich monatlich mehr an meine "Ex" zahlen und hätte auch selber etwas mehr...
Ist das rechtens oder soll ich auf den Steuerfreibtrag verzichten und mir beim Lohnsteuerjahresausgleich "meinen Anteil" zurück holen?
Müßte ich dann nach einem Steuerausgleich meiner "Ex" auch etwas zahlen?
Bin für alle Antworten dankbar.
Gruß Uwe
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 257 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.01.06, 15:01 Titel:
Genau genommen besteht sogar eine Verpflichung, das begrenzte Realsplitting auszunutzen, wenn es denn vorteilhaft ist. Das ist es normalerweise dann, wenn der Unterhaltspflichtige einen deutlich höheren Progressionssatz hat als die Unterhaltsempfängerin. Er spart durch den Freibetrag Steuern, sie muß dafür ihre Unterhalt versteueren (allerdings häufig zu einem niedrigeren Satz, so dass ein positives Saldo bleibt, das sich die Ehemaligen teilen können). Du bist verpflichtet, ihre Nachteile auszugleichen, was sowohl ihre Steuern betrifft als auch sonstige, die in diesem Zusammenhang entstehen, etwa wegen Überschreiten von Einkommensgrenzen. In dieser Hinsicht würde ich genau hinschauen, ob da nicht irgend etwas lauert.
Ich frage mich, warum der Anwalt das nicht vorher angemerkt hat; man hätte das sehr schön mit der Scheidung verhackstücken können.
Grüße
fontane
(macht auch Realsplitting zum beiderseitigen Vorteil)
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