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Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 26.01.06, 14:36 Titel: besteht Rechtschutz ?
Hallo Forum,
folgender Sachverhalt ist bekannt:
Person A schreibt über seinen Anwalt an das Landesgericht in einer Klage beleidigende Dinge über Person C, beklagt wird jedoch Person B wegen aglistiger Täuschung. Er habe angeblich verschwiegen, daß Person C ein ....... ist, desshalb wolle er hier nicht mehr wohnen und der Kaufvertrag wäre somit ungültig.
Der Beklagte (Person B) hat die Klage natürlich Person C (Miteigentümer im Haus der in der Kalage beleidigt wurde) gezeigt, der ist natürlich stinksauer über Person A, daß diese solch einen Müll geschrieben hat und ging zum Anwalt.
Anwalt setzt ein Schreiben auf, in dem Person A erklären muß daß er so etwas nie wieder tut und bei jeder Zuwiderhandlung 10.000 € bezahlen muß. Gliechzeitig hat er die Kostenrechnung mit gesendet.
Was kann Person A nun tun, er kann ja nicht behaupten er habe diese Beleidigungen nicht seinen Anwalt schreiben lassen, da diese ja in Schriftform vorliegen.
Zahlt die Rechtschutzversicherung für Person A ?
Jetzt könnte ja Person A ja die gleiche Aktion starten und einfach behaupten Person C hat ihn beleidigt und macht Untelassungsansprüche geltend, deren Kosten wiederum durch seine RSV gedeckt wären. Und so geht das Spielchen immer weiter oder ?
Verfasst am: 30.01.06, 23:07 Titel: Re: besteht Rechtschutz ?
killefiz hat folgendes geschrieben::
Zahlt die Rechtschutzversicherung für Person A ?
Rechtsschutzversicherung fragen (Schaden melden und Antwort abwarten) oder alternativ vorab einfach mal die Versicherungsbedingungen lesen?
killefiz hat folgendes geschrieben::
Jetzt könnte ja Person A ja die gleiche Aktion starten und einfach behaupten Person C hat ihn beleidigt und macht Untelassungsansprüche geltend, deren Kosten wiederum durch seine RSV gedeckt wären. Und so geht das Spielchen immer weiter oder ?
Das hängt u. a. von der Intelligenz der beteiligten Personen ab.
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