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Fahrpreisnacherhebung aufgrund falscher Auskunft

 
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britt123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 07:41    Titel: Fahrpreisnacherhebung aufgrund falscher Auskunft Antworten mit Zitat

hallo,

ich hoffe, ich bin im richtigen forum gelandet und habe folgende fragen:

1. ist ein fahrgast der DB verpflichtet eine fahrpreisnacherhebung, die durch eine falsche auskunft durch service-personal verursacht wurde, zu zahlen bzw. welche möglichkeiten gibt es gegen eine solche forderung vorzugehen?

2. wo sind entsprechende gesetzestexte / fallbeispiele nachzulesen?

vielen dank

britt
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich wäre es so, dass wenn man die Falschauskunft einer Fachperson = Fahrkartenverkaufsbediensteter nachweisen kann, dieser für den Schaden haftet.
Allein, es ist die Sache des Beweisens.

Gruß
Peter
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britt123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

hallo peter,

es ist schon richtig was du anführst. Das dumme ist nur, dass man unter normalen umständen nur eine mündliche information bekommt, sofern man das glück hat überhaupt noch lebendes personal vorzufinden. hier etwas stichhaltig zu beweisen dürfte sehr schwierig werden.

Andererseits kann es aber nicht angehen, dass ein schaden, der durch schlecht geschultes personal verursacht wird, dem kunden vollständig angelastet wird.
Böse menschen könnten dann ja vielleicht auf die idee kommen, dass beförderungsunternehmen bewusst fehler in kauf nehmen bzw diese durch unzureichende information oder schulung forcieren um ahnungslose fahrgäste noch einmal richtig abzocken zu können. Und dies ohne irgendeine rechtliche handhabe, da die beweisbarkeit fehlt.

Und was wäre mit der beweispflicht bei nicht funktionierenden fahrkahrtenautomaten?
- Nehme ich den zug ohne karte riskieren ich eine teure fahrpreisnacherhöhung.
- Service-personal ist nur auf zentralbahnhöfen erreichbar
- Die angegebene störungshotline ist meist pausenlos besetzt oder gar nicht besetzt.
- Bin ich als fahrgast verpflichtet ständig ein handy mitzuführen ?

Gehe ich besser direkt zu fuss, weil ich nicht beweisen kann, dass der automat defekt ist??

Was soll ich tun? Was sagt hier unsere rechtssprechung?? Verlegen

Viele grüsse
britt
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