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Verfasst am: 31.01.06, 07:41 Titel: Fahrpreisnacherhebung aufgrund falscher Auskunft
hallo,
ich hoffe, ich bin im richtigen forum gelandet und habe folgende fragen:
1. ist ein fahrgast der DB verpflichtet eine fahrpreisnacherhebung, die durch eine falsche auskunft durch service-personal verursacht wurde, zu zahlen bzw. welche möglichkeiten gibt es gegen eine solche forderung vorzugehen?
2. wo sind entsprechende gesetzestexte / fallbeispiele nachzulesen?
Grundsätzlich wäre es so, dass wenn man die Falschauskunft einer Fachperson = Fahrkartenverkaufsbediensteter nachweisen kann, dieser für den Schaden haftet.
Allein, es ist die Sache des Beweisens.
es ist schon richtig was du anführst. Das dumme ist nur, dass man unter normalen umständen nur eine mündliche information bekommt, sofern man das glück hat überhaupt noch lebendes personal vorzufinden. hier etwas stichhaltig zu beweisen dürfte sehr schwierig werden.
Andererseits kann es aber nicht angehen, dass ein schaden, der durch schlecht geschultes personal verursacht wird, dem kunden vollständig angelastet wird.
Böse menschen könnten dann ja vielleicht auf die idee kommen, dass beförderungsunternehmen bewusst fehler in kauf nehmen bzw diese durch unzureichende information oder schulung forcieren um ahnungslose fahrgäste noch einmal richtig abzocken zu können. Und dies ohne irgendeine rechtliche handhabe, da die beweisbarkeit fehlt.
Und was wäre mit der beweispflicht bei nicht funktionierenden fahrkahrtenautomaten?
- Nehme ich den zug ohne karte riskieren ich eine teure fahrpreisnacherhöhung.
- Service-personal ist nur auf zentralbahnhöfen erreichbar
- Die angegebene störungshotline ist meist pausenlos besetzt oder gar nicht besetzt.
- Bin ich als fahrgast verpflichtet ständig ein handy mitzuführen ?
Gehe ich besser direkt zu fuss, weil ich nicht beweisen kann, dass der automat defekt ist??
Was soll ich tun? Was sagt hier unsere rechtssprechung??
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