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Verfasst am: 01.02.06, 07:23 Titel: Erhöhung der Beiträge bei Vollkasko
Guten morgen!
Angenommen S touchiert mit seinem Pkw eine Schiene für ein Rollltor (Tiefgarage) und ist vollkasko (150 Euro Eigenbeteiligung) versichert.
S hat sich bei seiner Vertragswerkstatt einen Kostenvoranschlag für die Reparatur geben lassen. Dieser Kostenvoranschlag beträgt 1400 Euro.
Auf wieviel Prozent kann die Versicherung den S (derzeit 75 % mit knapp 100 euro Versicherungsbeitrag monatlich) hochstufen und mit wieviel Beitragserhöhung müsste der S maximal rechnen?
Danke im vorraus für die Antworten
Mfg
Marek _________________ Dies ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung. Wenn ich falsch liege, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
Verfasst am: 01.02.06, 08:10 Titel: Re: Erhöhung der Beiträge bei Vollkasko
marek06 hat folgendes geschrieben::
Auf wieviel Prozent kann die Versicherung den S (derzeit 75 % mit knapp 100 euro Versicherungsbeitrag monatlich) hochstufen und mit wieviel Beitragserhöhung müsste der S maximal rechnen?
Das wird von hier aus schwer zu beantworten sein. Das steht in den Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung; und da darf seit einiger Zet jeder Versicherer sein eigenes Süppchen kochen.
75 % Beitrassatz müssten so ungefähr SF 4 entsprechen, richtig? Das wäre dann eine Rückstufung bei einem Schaden von SF 4 auf SF 2, das entspricht dann einem Beitragssatz von 85 %. (Bitte nur als grobe Annäherungswerte betrachten; in den mir bekannten Tarifbestimmungen gibt es in der Kasko keinen Beitragssatz von 75%)
Nimm deine Tarifbestimmungen her (hast du damals mit dem Versicherungsschein erhalten), da sind Tabellen abgedruckt, da steht das drin.
Den neuen Beitrag kannst du dir (ggf. unter Zuhilfenahme eines Taschenrechners und Aktivierung der hoffentlich noch vorhandenen Kenntnisse des Prozentrechnens) dann leicht selber ausrechnen. Wenn nicht, ist dir dein Versicherungsvertreter dabei gerne behilflich. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
egal ob ein schaden der versicherung nun 1 € oder 1 mio € kostet. die rückstufung ist immer die gleiche und - wie schon beschrieben - in den bedingungen nachzulesen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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