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Hundehaltungerlaubnis bei Zuzug nach NRW

 
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Nanhoo
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 14:14    Titel: Hundehaltungerlaubnis bei Zuzug nach NRW Antworten mit Zitat

Vielleicht weißt jemand Rat für unsere Freunde :
Frau A lernte vor 4 Jahren im europ. Ausland Ihren Freund B kennen, dieser besitzt ´seit 7 Jahren einen sehr ruhigen Hund, der zu seinem Unglück ein Pitt-Bull-Terrier-Mischling ist. Als A und B in Ausland lebten war alles kein Problem. Die drei gemeinsamen Kleinkinder, die nacheinander zur Welt kamen, Nachbarn, Behörden usw. Der Hund ist gechipt und sehr gut erzogen. Leider mußte Frau A mit den Kindern vor zwei Jahren zurück nach Deutschland (wg. Beruf). Herr B konnte nicht sofort mit umziehen. Jetzt möchte B zu seiner Familie zuziehen und würde gerne seinen Hund mitnehmen. Und hier ist der Knackpunkt : das LHundG NRW erlaubt keine Einfuhr von Hunden der Rasse Pitt-Bull bzw. deren Mischlingen. Die zuständigen Behörden blocken ab bzw. raten den Hund "vorort zu verschenken" oder "die Bestie einzuschläfern". Dieses wollen A und B auf keinen Fall. Hat jemand eine Idee ob hier eventuell noch was zu machen ist? Vielleicht kennt jemand hierzu Ausnahmen ?
Für alle Antworten besten Dank im Voraus.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sorgfältig überlegen, ob ich mich erst einmal direkt an das zuständige Ordnungsamt der Kommune wenden sollte, die für den Hund zuständig wäre.

Auch wenn es nirgendwo ausdrücklich geschrieben steht, so besteht doch die Tendenz, 'Altfälle' anders zu behandeln als neue. Und ein Pitbullmix, der schon mindestens 7 Jahre alt ist, ist ohnehin kein allzu großes Problem, da diese Hunde nur eine Lebenserwartung von ca. 10 Jahren haben.

Fragenkatalog: gechipt? Ja.
Kastriert?
Versichert?
Das wichtigste: Wesenstest oder tierärztliche Bescheinigung?

Das ist die legale Möglichkeit.

Es gibt aber auch noch eine 'graue' Möglichkeit.
Man geht zu seinem Tierarzt und bittet ihn, Rassenidentität und Impfpass umzuschreiben (kein Problem, wenn man ein ganz frisches amtlich beglaubigtes Tollwutimpfzeugnis braucht Winken ). Ein anständiger Tierarzt macht das, wenn der Hund in Ordnung ist. Man macht aus dem Pitbullmix eine Bulldogge. Dazu nimmt man sich die Rasseliste des NRW-Hundegesetzes und sucht sich eine Rasse heraus, die hell und kurzhaarig ist und doggenartig, aber nicht auf der Liste steht (und, je nach Färbung des Hunde, auch gleich den passenden Partnerelternteil: Labrador z.B. ist immer gut, weil friedlich). Und deklariert den Hund dann ganz offiziell zu einem Mischling dieser Rasse.

Das ist möglich, da längst (wenn ich mich recht erinnere, sogar per Urteil) festgestellt ist, dass aus der Anschauung eines Mischlings unmöglich sicher auf seine Rassezugehörigkeit geschlossen werden kann. Ich kenne übrigens selbst Hunde, die sehen wirklich aus wie Kampfhundmixe und sind es definitiv nicht. Und dann packt er den Kerl einfach ins Auto und nimmt ihn mit. Wenn der Zöllner Zweifel haben sollte (die er nicht haben muss, wenn der Halter nicht gerade aussieht wie ein Zuhälter oder wie ein Drogendealer), zeigste ihm seinen 'Pass'.

Da er auf jeden Fall als großer Hund gilt, muss er natürlich bei der Kommune, in die er zieht, gemeldet werden, steuerlich und beim Ordnungsamt. Das hat aber nichts gegen Bulldoggenmixe.

Sollte jemand auf die Idee kommen, dass es sich tatsächlich um einen Pitbullmix handelt, muss man mit dem Kerl zum Veterinäramt. Da wird, wenn die Rasse zweifelhaft ist, der Phänotyp entschieden. Das heißt, der Tierarzt guckt sich den Kerl an, unterhält sich mit dem Halter, beobachtet den Hund, wendet allerlei kleine Tricks an, und wenn er sich davon überzeugt hat, dass der Hund Menschen gegenüber völlig problemlos ist (gibts bei Kampfhunden häufig, das weiß der) und davon, dass er wirklich schon so ungefähr sieben Jahre alt ist, dann sollte es mich doch sehr wundern, wenn er ihn nicht zum Phänotyp - Bulldogge deklariert. Das sind nämlich keine Unmenschen. Denen geht es darum, dass der Hund keine Gefahr ist, nicht darum, ein friedliches, harmonisches Gespann aus reiner Paragrafenreiterei zu zerstören.

Allerdings: Pitbullmixe sind manchmal ziemlich aggressiv anderen Hunden gegenüber. Sollte das der Fall sein, darf der Hund auf jeden Fall nur an der Leine geführt werden, muss also schon vom Halter her Leinenzwang bekommen, ggf. noch ein Halti dazu, so dass er nicht voll zubeißen kann. Dass ist so ein Riemen über die Schnüss, der den Hund bei nichts behindert außer am kraftvollen Zubeißen. Und er darf nicht von den Kindern geführt werden, dazu ist er zu stark.

Ich habe einen solchen Kameraden in der Nachbarschaft, mit dem das prima funktioniert- auch wenn er und mein Hund sich gegenseitig auf den Tod nicht ausstehen können, wenn ich den sehe, kommt meiner eben auch an die Leine, da kann er toben - und kannte einen inzwischen verstorbenen Pitbullmix, na ja, da hab ich halt die Halterin (eine substituierte Schwerstabhängige, die so'n Vieh eigentlich nicht halten durfte) zum Veterinäramt begleitet. Der Hund war auch nicht mehr der Jüngste. Nun, drei mal darfste raten, als was für ne Mischlingsrasse er das Amt verlassen hat ...
Winken [/i]
_________________
Grüße,
Abrazo
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hespo
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Man geht zu seinem Tierarzt und bittet ihn, Rassenidentität und Impfpass umzuschreiben [...]. Ein anständiger Tierarzt macht das

Nein, tut er nicht. Ein krimineller Tierarzt täte das.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Hund in Ordnung ist, tut er das.
Man sollte bedenken, dass es hier nicht darum geht, einem einen illegalen oder gar kriminellen Vorteil zuzuschanzen, sondern es geht um eine Abwägung ideeller Güter.

Bei einem jüngeren Tier, besonders bis zu drei Jahren, wird jeder Tierarzt so eine Überlegung weit von sich weisen, denn so ein Tier ist zum einen noch nicht stabil einzuschätzen, zum anderen hat man auch noch Chancen, es in andere Hände zu geben.

Vorausgesetzt, was hier gesagt wurde, stimmt, kann das Verhalten eines 7 Jahre alten Pitbullmixes, der die Zeit in einer bürgerlichen Familie verlebt hat, stabil eingeschätzt werden. Wenn der nicht gerade eine Psychose bekommt, was bei keiner Hunderasse voraussehbar, aber auch extrem selten ist, kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, dass ein bis dahin nicht aggressives Tier auch nicht mehr aggressiv wird, wenn es in den bestehenden Verhältnissen bleibt. Die menschliche Gemeinschaft ist also nach menschlichem Ermessen durch so ein Tier nicht gefährdet - und das hat natürlich Priorität.

Dann aber kommen andere Überlegungen in Betracht: zum einen ist es unter diesen Umständen für die Menschen, die mit diesem Hund leben, eine schwere Grausamkeit, wenn man sie von dem Tier trennt. Für den Hund aber wäre es wahrscheinlich das Todesurteil, denn in dem Alter wird man den kaum noch los; mal abgesehen von der Grausamkeit, von seinen zentralen Lebensbezugspersonen verlassen zu werden. Das heißt, entweder man nimmt den Hund mit oder man lässt ihn einschläfern. Kein anständiger Tierarzt aber lässt es zu, dass ein gesunder, problemloser und friedlicher Hund eingeschläfert wird, wenn die Chance besteht, ihn fröhlich und friedlich weiter leben zu lassen durch eine in diesem Falle harmlose kleine Manipulation.

Denn die dritte Möglichkeit, zu sagen, dann gibt's eben keine Familienzusammenführung, das könnte man wahrscheinlich erfolgreich vor Gericht durchfechten - bloß, bis so ein Prozess an seinem Ende angelangt wäre, hätte das corpus delicti wahrscheinlich das Zeitliche gesegnet.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Nanhoo
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Abrazo Smilie
Da bereits die Einstellung der Behörden ausgelotset wurde (s.o.: "Hund verschenken" oder "einschläfen die Bestie" war der Hilfreiche Rat des Amtstierarztes bei Veterinäramt in Duisburg) wird Familie AB versuchen den "grauen" Weg zu gehen, da der Hund ja sowieso "Mischling unbekannter Rassen" im Impfpass seit 7 Jahren stehen hat. Er sieht zwar aus wie ein Pittbull und ist dunkel, aber ansonsten total unproblematisch, auch die 3 Kinder (3, 2 und 1 Jahr) lieben den Hund abgöttisch und er sie, wie übrigens alle anderen Menschen. Hier sollte man also wirklich keine Probleme erwarten. Na wir werden mal sehen was kommt. Übrigens hat der freundliche "Tierarzt vom Amt" gedroht, das einführen des Hundes ohne Erlaubnis mit bis zu 2 Jahren Freiheitsentzug bestraft wird...
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Bekloppt.

Wäre in unserem Veterinäramt ausgeschlossen.
Ich würde den Hund aber nicht unbedingt bei einem Ordnungsamt melden, bei dem man schon wg Telefonat namentlich oder dem Fall nach bekannt ist. Vielleicht findet sich ja eine Tante in der Nähe, die einen Hund gebrauchen kann...

Ansonsten müssen die Behörden erst mal beweisen, dass es sich um einen Pitbullmix handelt. Sieht aus wie zählt nicht.

Im Falle eines Falles würde ich zu einem tierfreundlichen Anwalt gehen und den die Sache durchfechten lassen. Die Chancen stehen nicht schlecht, vorausgesetzt, der Hund kann sich nicht mehr vermehren, da es inzwischen doch einige Urteile gibt, durch die die individuelle Gefährlichkeit eines Hundes nicht mehr von der Rasse abhängig gemacht werden kann.

Schließlich gibt es auch noch das Tierschutzgesetz. Hätte mir ein Amtstierarzt gesagt "einschläfern die Bestie", hätte ich den Telefonlautsprecher angestellt, ihn darauf aufmerksam gemacht und ihn gebeten, diese Bemerkung doch noch einmal zu wiederholen, damit mein Mithörer das bezeugen kann. Ich würde mir dann überlegen, wie ich das verwerte. Lachen

Zum Studium empfohlen:
http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/verbraucherschutz/hundegesetz/gesetz.htm
http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/verbraucherschutz/hundegesetz/vorschriften.htm
Und hier - ganz wichtig, unbedingt lesen!
http://www.parlamentsspiegel.de/WWW/Webmaster/GB_I/I.4/Dokumentenarchiv/dokument.php?gl=BC&gbl=BGI&gjahr=02&gnr=&seiteNr=1248&quelle=gbl
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Abrazo
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