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Bei einer Hypotheken-Umschuldung des Ehepaares X hat sich die Ablösung des alten Darlehens um mehrere Wochen verzögert, wodurch einerseits Tageszinsen bei der alten Bank sowie Bereitsstellungszinsen bei der neuen Bank angefallen sind. Ursache für die Verzögerung war, dass die neue Bank um Bestätigung bat, ob „der abzulösende Kredit stets beanstandungsfrei geführt wurde und keine Zahlungsrückstände bestehen oder bestanden haben.“ Beide Banken weisen jegliche Schuld bezgl. der Verzögerung von sich. Die neue Bank (eine Genossenschaftsbank) behauptet, eine solche Bestätigung sei allgemein üblich, die alte Bank verneint dieses.
Frage: wer hat Recht, an wen muss sich das Ehepaar X wegen der Verzögerung halten, um die doppelt gezahlten Zinsen zurückzuerhalten ? Gibt es dazu evtl. Quellen, auf die sich das Ehepaar X berufen kann ?
Bankauskünfte sind nicht so ungewöhnlich. Auch eine Bearbeitungszeit von 2,3 Wochen bei Bankauskunftsanfragen ist durchaus normal (wenn überhaupt eine Antwort kommt).
Aber hier geht es eigentlich um etwas anderes. Was die Bank als Auszahlungsvoraussetzung fordert, muss vertraglich vereinbart werden. Wenn im Vertrag steht, dass die (positive) Bankauskunft Auszahlungsvoraussetzung ist, wäre der ablösenden Bank nur ein Vorwurf zu machen, wenn die Bankauskunft nicht unverzüglich angefordert wurde.
Wurde die Bankauskunft nicht explizit als Auszahlungsvoraussetzung vereinbart, würde ich einen Schadensersatzanspruch gegen die ablösende Bank sehen.
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