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Zusammen mit Dealer von der Polizei erwischt
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Bujah
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Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 19:22    Titel: Zusammen mit Dealer von der Polizei erwischt Antworten mit Zitat

Hallo

Person A wurde zusammen mit Person B von der Polizei dabei erwischt als sie einen Joint geraucht haben. Als sie durchsucht wurden fanden sie jedoch nichts außer dem Jointstummel bei Person B, bei Person A also absolut garnichts jedoch forderten sie dann direkt nen Hundeführer für den Wagen von Person B an und fanden natürlich prompt ene grössere Menge in der Sporttasche von Person B. In der Hosentasche von Person A befand sich außerhalb des Portemonnaies ein bisschen Geld ca. 30€ in Scheinen. Daraufhin fuhren die Polizisten zuerst zu Person A nach Hause um sein Zimmer mit den Hunden zu durchsuchen, Person A hat ihnen dann direkt die ca. 0,5 Gramm die sich in seinem Haus befanden ausgehändigt und sie haben auch nichts weiter gefunden. Darufhin sind sie dann zu Person B gefahren und haben da durchsucht.

Erste Frage: Dürfen die überhaupt ne Hausdurchsuchung machen? Konsum ist doch nicht strafba, und der Person B hat mit keinem Wor gesagt das etwas davon Person A gehört, geschweige denn das Person A was kaufen wollte.

Zweite Frage:
Hat Person A für die 0,8 Gramm was zu erwarten? Person A hat ein absolut sauberes Führungszeugniss außer ner Überschreitung der TÜV-Zeit.


Zuletzt bearbeitet von Bujah am 11.04.06, 21:34, insgesamt 2-mal bearbeitet
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DMuck
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fund der verschwiegenen "größeren Menge" in der Sporttasche geben schon den Anfangsverdacht für eine anschließende Hausdurchsuchung her. Und zwar bei euch beiden, Motto zuerst mal "mitgefangen, mitgehangen". Cool

Bei dem Besitz von 0,5/0,8 Gramm kannst du als Ersttäter mit einer Verfahrenseinstellung, eventuell verbunden mit Auflagen, rechnen. Allerdings musst du auch mit einer Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde rechnen, und die könnte sich für dein Konsumverhalten interessieren.
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 08:05    Titel: Re: Zusammen mit Dealer von der Polizei erwischt Antworten mit Zitat

Bujah hat folgendes geschrieben::

Konsum ist doch nicht strafbar

Das ist ein Irrtum, schon der Besitz ist strafbar. Bei Eigenverbrauch "kann" das Gericht von einer Bestrafung absehen.
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DMuck
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 09:27    Titel: Re: Zusammen mit Dealer von der Polizei erwischt Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Bujah hat folgendes geschrieben::

Konsum ist doch nicht strafbar

Das ist ein Irrtum, schon der Besitz ist strafbar. Bei Eigenverbrauch "kann" das Gericht von einer Bestrafung absehen.

Konsum selbst ist nicht strafbewehrt, damit liegt Bujah richtig. Und eine Verfahrenseinstellung ist in erster Linie von der "geringen Menge" (für den "Eigenverbrauch") abhängig.
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 12:41    Titel: Re: Zusammen mit Dealer von der Polizei erwischt Antworten mit Zitat

DMuck hat folgendes geschrieben::
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Bujah hat folgendes geschrieben::

Konsum ist doch nicht strafbar

Das ist ein Irrtum, schon der Besitz ist strafbar. Bei Eigenverbrauch "kann" das Gericht von einer Bestrafung absehen.

Konsum selbst ist nicht strafbewehrt, damit liegt Bujah richtig.


Yepp und auch Konsum ohne Besitz ist durchaus möglich.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
aber wenn man kosumiert hat (und also nichts mehr in der Tasche hat), liegt denn nicht gleichwohl Besitz vor? Das Zeug schwimmt ja noch im Blut Winken.
Gruß, dos
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Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Ja klar!!! Das hat der Gesetzgeber noch gar nicht erkannt. Ist doch genau wie beim Alkohol: Ich besitze 2,57 0/oo Alkohol im Blut. Oder 1,7 Nanogramm THC.


Grüssle Lachen
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
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Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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schorschiii
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Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ja klar!!! Das hat der Gesetzgeber noch gar nicht erkannt.


naja, ich glaube, du meintest die Rechtsprechung. Diese hat das Problem sehr wohl erkannt. Es kann kein Konsum ohne Besitz stattgefunden haben. Es wird der Besitz bestraft, weil str. ist, ob eine latente Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, wenn man konsumiert hat.

Das gilt aber z.B. nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr!

Einer Hausdurchsuchung würde ich immer kritisch gegenüber stehen. Sowas muss ein Richter beschlossen haben. Und ob dieser richterliche Beschluss im direkten Anschluss an die Sicherstellung der Drogen am KfZ vorlag, ist fragwürdig, jedoch nicht ausgeschlossen.

ich hoff, ich konnt helfen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.04.06, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

"Sowas muss ein Richter beschlossen haben"

Zumindest im grundsatz... bei Gefahr im Verzug oder aber Einwilligung ("dürfen wir mal...") gilt das IMO nicht.
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omnerritas
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 428
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

@schorschiii

Exrichter hat schon darauf hingewiesen aber der richterliche Beschluss muss nicht in jedem Fall vorliegen und sehr häufig laufen derartige Dinge überhaupt nicht über eine Hausdurchsuchung sondern einige Beschuldigte lassen die Polizei ganz freiwillig und unverbindlich sich in der Wohnung umschauen.

Abgesehen davon besteht beim Konsumenten grundsätzlich der Anfangsverdacht des Besitzes aber das ist nicht zwingend tatsächlich der Fall.
Beispiel in unserem Studium war der kreisende Joint, hier hat man dann eventuell ein halbes dutzend Konsumenten aber maximal einen Besitzer. Ein Konsum ohne Besitz ist also denkbar.

Strafrechtlich ist eine latente Gefahr durch einen Konsumenten auch eher zu vernachlässigen, da Maßnahmen nach der StPO nicht der Gefahrenabwehr, sondern der Strafverfolgung dienen.
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schorschiii
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Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

@omnerritas:

der kreisende Joint..., m.E. besitzen diejenigen den Joint, die auch daran ziehen. Sie sind dann Mitbesitzer gem. 866 BGB

oder irre ich mich da?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke schon.

Wenn ich mich richtig erinnere gibt es Entscheidungen, dass gerade der kreisende Joint nicht von den im Kreise Befindlichen besessen wird. Ausgenommen ist wohl der, der die Drogen besorgt und den Joint gedreht hat.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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schorschiii
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Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

@ Gammaflyer:

kann ich mir vorstellen, aber die Begründung würde mich dennoch interessieren
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DMuck
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

schorschiii hat folgendes geschrieben::
der kreisende Joint..., m.E. besitzen diejenigen den Joint, die auch daran ziehen. Sie sind dann Mitbesitzer gem. 866 BGB

Nicht wirklich. "Besitz" definiert sich nicht ausschließlich nach BGB.
Im Fall des weiter-/zurückgegebenen Joints fehlt von vornherein der "Besitzwille" des Konsumierenden. Cool
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Bujah
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Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man davon ausgehen, dass person a im Verfahren gegen Person B als Zeuge geladen wird, oder geht man davon aus das Person A die Aussage verweigert bzw. gibt es überhaupt die möglichkeit das person A die aussage verweigert?
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