| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Bujah noch neu hier
Anmeldungsdatum: 08.04.2006 Beiträge: 4
|
Verfasst am: 08.04.06, 19:22 Titel: Zusammen mit Dealer von der Polizei erwischt |
|
|
Hallo
Person A wurde zusammen mit Person B von der Polizei dabei erwischt als sie einen Joint geraucht haben. Als sie durchsucht wurden fanden sie jedoch nichts außer dem Jointstummel bei Person B, bei Person A also absolut garnichts jedoch forderten sie dann direkt nen Hundeführer für den Wagen von Person B an und fanden natürlich prompt ene grössere Menge in der Sporttasche von Person B. In der Hosentasche von Person A befand sich außerhalb des Portemonnaies ein bisschen Geld ca. 30€ in Scheinen. Daraufhin fuhren die Polizisten zuerst zu Person A nach Hause um sein Zimmer mit den Hunden zu durchsuchen, Person A hat ihnen dann direkt die ca. 0,5 Gramm die sich in seinem Haus befanden ausgehändigt und sie haben auch nichts weiter gefunden. Darufhin sind sie dann zu Person B gefahren und haben da durchsucht.
Erste Frage: Dürfen die überhaupt ne Hausdurchsuchung machen? Konsum ist doch nicht strafba, und der Person B hat mit keinem Wor gesagt das etwas davon Person A gehört, geschweige denn das Person A was kaufen wollte.
Zweite Frage:
Hat Person A für die 0,8 Gramm was zu erwarten? Person A hat ein absolut sauberes Führungszeugniss außer ner Überschreitung der TÜV-Zeit.
Zuletzt bearbeitet von Bujah am 11.04.06, 21:34, insgesamt 2-mal bearbeitet |
|
| Nach oben |
|
 |
DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
|
Verfasst am: 08.04.06, 23:35 Titel: |
|
|
Der Fund der verschwiegenen "größeren Menge" in der Sporttasche geben schon den Anfangsverdacht für eine anschließende Hausdurchsuchung her. Und zwar bei euch beiden, Motto zuerst mal "mitgefangen, mitgehangen".
Bei dem Besitz von 0,5/0,8 Gramm kannst du als Ersttäter mit einer Verfahrenseinstellung, eventuell verbunden mit Auflagen, rechnen. Allerdings musst du auch mit einer Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde rechnen, und die könnte sich für dein Konsumverhalten interessieren. |
|
| Nach oben |
|
 |
Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
|
Verfasst am: 09.04.06, 08:05 Titel: Re: Zusammen mit Dealer von der Polizei erwischt |
|
|
| Bujah hat folgendes geschrieben:: |
Konsum ist doch nicht strafbar
|
Das ist ein Irrtum, schon der Besitz ist strafbar. Bei Eigenverbrauch "kann" das Gericht von einer Bestrafung absehen. |
|
| Nach oben |
|
 |
DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
|
Verfasst am: 09.04.06, 09:27 Titel: Re: Zusammen mit Dealer von der Polizei erwischt |
|
|
| Rembrandt hat folgendes geschrieben:: | | Bujah hat folgendes geschrieben:: |
Konsum ist doch nicht strafbar
|
Das ist ein Irrtum, schon der Besitz ist strafbar. Bei Eigenverbrauch "kann" das Gericht von einer Bestrafung absehen. |
Konsum selbst ist nicht strafbewehrt, damit liegt Bujah richtig. Und eine Verfahrenseinstellung ist in erster Linie von der "geringen Menge" (für den "Eigenverbrauch") abhängig. |
|
| Nach oben |
|
 |
Toph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2424 Wohnort: Pfalz
|
Verfasst am: 09.04.06, 12:41 Titel: Re: Zusammen mit Dealer von der Polizei erwischt |
|
|
| DMuck hat folgendes geschrieben:: | | Rembrandt hat folgendes geschrieben:: | | Bujah hat folgendes geschrieben:: |
Konsum ist doch nicht strafbar
|
Das ist ein Irrtum, schon der Besitz ist strafbar. Bei Eigenverbrauch "kann" das Gericht von einer Bestrafung absehen. |
Konsum selbst ist nicht strafbewehrt, damit liegt Bujah richtig. |
Yepp und auch Konsum ohne Besitz ist durchaus möglich. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05 |
|
| Nach oben |
|
 |
Dos FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.08.2005 Beiträge: 1520
|
Verfasst am: 09.04.06, 13:44 Titel: |
|
|
Hi,
aber wenn man kosumiert hat (und also nichts mehr in der Tasche hat), liegt denn nicht gleichwohl Besitz vor? Das Zeug schwimmt ja noch im Blut .
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht. |
|
| Nach oben |
|
 |
Obermotzbruder FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
|
Verfasst am: 09.04.06, 15:07 Titel: |
|
|
Hallöle
Ja klar!!! Das hat der Gesetzgeber noch gar nicht erkannt. Ist doch genau wie beim Alkohol: Ich besitze 2,57 0/oo Alkohol im Blut. Oder 1,7 Nanogramm THC.
Grüssle  _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
|
| Nach oben |
|
 |
schorschiii FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.02.2006 Beiträge: 139
|
Verfasst am: 11.04.06, 13:42 Titel: |
|
|
| Zitat: | | Ja klar!!! Das hat der Gesetzgeber noch gar nicht erkannt. |
naja, ich glaube, du meintest die Rechtsprechung. Diese hat das Problem sehr wohl erkannt. Es kann kein Konsum ohne Besitz stattgefunden haben. Es wird der Besitz bestraft, weil str. ist, ob eine latente Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, wenn man konsumiert hat.
Das gilt aber z.B. nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr!
Einer Hausdurchsuchung würde ich immer kritisch gegenüber stehen. Sowas muss ein Richter beschlossen haben. Und ob dieser richterliche Beschluss im direkten Anschluss an die Sicherstellung der Drogen am KfZ vorlag, ist fragwürdig, jedoch nicht ausgeschlossen.
ich hoff, ich konnt helfen... |
|
| Nach oben |
|
 |
Gast
|
Verfasst am: 11.04.06, 14:29 Titel: |
|
|
"Sowas muss ein Richter beschlossen haben"
Zumindest im grundsatz... bei Gefahr im Verzug oder aber Einwilligung ("dürfen wir mal...") gilt das IMO nicht. |
|
| Nach oben |
|
 |
omnerritas FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 428 Wohnort: Wiesbaden
|
Verfasst am: 11.04.06, 16:18 Titel: |
|
|
@schorschiii
Exrichter hat schon darauf hingewiesen aber der richterliche Beschluss muss nicht in jedem Fall vorliegen und sehr häufig laufen derartige Dinge überhaupt nicht über eine Hausdurchsuchung sondern einige Beschuldigte lassen die Polizei ganz freiwillig und unverbindlich sich in der Wohnung umschauen.
Abgesehen davon besteht beim Konsumenten grundsätzlich der Anfangsverdacht des Besitzes aber das ist nicht zwingend tatsächlich der Fall.
Beispiel in unserem Studium war der kreisende Joint, hier hat man dann eventuell ein halbes dutzend Konsumenten aber maximal einen Besitzer. Ein Konsum ohne Besitz ist also denkbar.
Strafrechtlich ist eine latente Gefahr durch einen Konsumenten auch eher zu vernachlässigen, da Maßnahmen nach der StPO nicht der Gefahrenabwehr, sondern der Strafverfolgung dienen. _________________ *** *** ***
Meine postings spiegeln lediglich meine Meinung zu den laut Forenregeln fiktiven Fallbeispielen wider.
*** *** ***
"Es ist stets von Übel, wenn politischen Erwägungen gestattet wird, die Planung von Operationen zu beeinflussen." |
|
| Nach oben |
|
 |
schorschiii FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.02.2006 Beiträge: 139
|
Verfasst am: 11.04.06, 19:31 Titel: |
|
|
@omnerritas:
der kreisende Joint..., m.E. besitzen diejenigen den Joint, die auch daran ziehen. Sie sind dann Mitbesitzer gem. 866 BGB
oder irre ich mich da? |
|
| Nach oben |
|
 |
Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
|
Verfasst am: 11.04.06, 19:54 Titel: |
|
|
Ich denke schon.
Wenn ich mich richtig erinnere gibt es Entscheidungen, dass gerade der kreisende Joint nicht von den im Kreise Befindlichen besessen wird. Ausgenommen ist wohl der, der die Drogen besorgt und den Joint gedreht hat. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
|
| Nach oben |
|
 |
schorschiii FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.02.2006 Beiträge: 139
|
Verfasst am: 11.04.06, 21:39 Titel: |
|
|
@ Gammaflyer:
kann ich mir vorstellen, aber die Begründung würde mich dennoch interessieren |
|
| Nach oben |
|
 |
DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
|
Verfasst am: 11.04.06, 22:47 Titel: |
|
|
| schorschiii hat folgendes geschrieben:: | | der kreisende Joint..., m.E. besitzen diejenigen den Joint, die auch daran ziehen. Sie sind dann Mitbesitzer gem. 866 BGB |
Nicht wirklich. "Besitz" definiert sich nicht ausschließlich nach BGB.
Im Fall des weiter-/zurückgegebenen Joints fehlt von vornherein der "Besitzwille" des Konsumierenden.  |
|
| Nach oben |
|
 |
Bujah noch neu hier
Anmeldungsdatum: 08.04.2006 Beiträge: 4
|
Verfasst am: 12.04.06, 16:14 Titel: |
|
|
| Kann man davon ausgehen, dass person a im Verfahren gegen Person B als Zeuge geladen wird, oder geht man davon aus das Person A die Aussage verweigert bzw. gibt es überhaupt die möglichkeit das person A die aussage verweigert? |
|
| Nach oben |
|
 |
|