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pkw gekauft - dabei auf den leim gegangen...

 
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Käufer
Gast





BeitragVerfasst am: 06.11.04, 12:59    Titel: pkw gekauft - dabei auf den leim gegangen... Antworten mit Zitat

hallo.

(a) kauft einen pkw von (b).
(b) weist in seinem angebot auf folgendes hin: "Aufgrund des Privatverkaufes entfällt die Garantie!"

(a) holt den wagen ab, bemängelt zwar einiges, z.b. an der optik, da viele kratzer usw. entschliesst sich aber, da das geld auch bereits gezahlt wurde, das so zu akzeptieren und nimmt den Pkw mit.

zu hause angekommen bemerkt (a), dass der einen großen riss in der heckstossstange unter dem auspuff aufweist.
ausserdem verliert der pkw viel öl, was der verkäufer als "bereits repariert" deklarierte.
desweiteren läuft aus dem motorraum eine Flüssigkeit (Wasser) (?). ob dies scheinwischerflüssigkeit ist, kann von (a) nicht bestimmt werden.

ausserdem hat (b) in seinem angebot geschrieben, dass sämtliche teile "von a bis z" eingetragen seien. dies ist aber nach einer polizeikontrolle nicht der fall. der komplette auspuff ist teileweise "eigenbau" und nicht eingetragen.

(a) fühlt sich sehr über den tisch gezogen, da (b) sich weigert, geld zu erstatten, bzw. den pkw komplett zurück zunehmen.

was soll (a) nur tun? hat er überhaupt rechte? und der verkäufer pflichten?
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.11.04, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

das würde mich Allerdings auch Interessieren...
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

und all diese schäden hat a vorher dem kauf nicht bemerkt oder bemerken wollen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

ein ölverlust kann man ja auch vor ort relativ schwierig "sofort" erkennen....
also, wenn sie keine vernünftigen hilfen anbieten können, dass lassen Sie diese komentare.
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Käufer
Gast





BeitragVerfasst am: 08.11.04, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

hallo.

also wie bereis erwähnt. der käufer konnte den ölverlust am ort der abholung NICHT erkennen. Fällt dieser Fall in die s.g. Sachmängelhaftung?
Bitte um hifreiche Informationen.
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Käufer
Gast





BeitragVerfasst am: 08.11.04, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

hallo.

also wie bereis erwähnt. der käufer konnte den ölverlust am ort der abholung NICHT erkennen. Fällt dieser Fall in die s.g. Sachmängelhaftung?
Bitte um hifreiche Informationen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen?
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Käufer
Gast





BeitragVerfasst am: 08.11.04, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

hallo gast.

was meinen Sie genau mit Sachmängelhaftung?
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.11.04, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

hm, am besten du fragst einen rechtsanwalt... Traurig
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käufer
Gast





BeitragVerfasst am: 09.11.04, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

toll. kann denn niemand einen ordentlichen rat geben?
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