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Dispo einfach gelöscht

 
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geiz_ist_geil
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 18:23    Titel: Dispo einfach gelöscht Antworten mit Zitat

Hallo,

Weiß hier einer inwieweit die Bank das Recht hat einen seit 5 Jahren bestehenden Dispo-Kredit zu löschen? Es gab nie Probleme mit der Bank, der Dispo war zwar fast immer ausgeschöpft, aber es kommt auch jeden monatlich Geld auf das Konto.

Nun war heute Geldeingang und plötzlich nicht über das Geld verfügbar, durch Nachfrage bei der Bank erfuhr man, das der Dispo heute gelöcsht worden sei, da man als ALG II bezieher keinen Dispo haben darf. Warum fällt das der Bank aber erst nach etwas über 2 Jahren auf, das Sozialgelder auf das Konto gehen und kein Einkommen mehr aus einer beruflichen Tätigkeit.

Man kommt nun an das ALG II nicht ran, kann keine Miete zahlen, keine Lebensmittel kaufen und sonstige Fixkosten begleichen, normal ist das ALG II aber doch Pfändungsfrei, darf die Bank das dann so einfach einbehalten?

Woher bekommt man denn nun Geld zum Leben und für die Miete, Strom etc. ?? Es leben auch Kinder in dem Haushalt, die versorgt werden müssen.

Danke schon mal für die Hilfe
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Dies ist eine übliche Praxis der Banken. Sobald Geld von der Arbeitsagentur oder Arbeitsgemeinschaft eingeht, wird der Dispo von einem Tag auf den anderen aufgehoben.

Verstehen Sie dies bitte nicht zynisch. Das ist mir selbst passiert. Als ehemaliger Mitarbeiter einer Bank kannte ich aber das Computerprogramm und habe mich darauf eingestellt. Die Meisten trifft dies aber unvorbereitet und sehr hart. Dagegen kann man aber nichts machen. Die Bank wechseln geht auch nicht mehr.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der Dispovertrag ist eine freiwillige Leistung der Bank und grundsätzlich kündbar, insbesondere wenn sich die Kreditwürdigkeit des Kunden verändert. Durch den Wechsel der Zahlungseingänge von Gehaltseingängen auf Sozialleistungen ist normalerweise objektiv eine extreme Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gegeben, was die Bank zu entsprechenden Maßnahmen veranlasst.
Allerdings ist die "Streichung" der Kreditlinie eigentlich nicht alles - normalerweise erfolgt zeitgleich eine Aufforderung durch die Bank, evtl. Sollsalden unverzüglich auszugleichen, was die finanzielle Situation des Kreditnehmers zusätzlich verschärfen dürfte.
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

wichtiger Hinweis noch:

Das ALG2 muss die Bank innerhalb von sieben Tagen nach Gutschrift auszahlen, auch dann, wenn der Dispo weg und das Konto im Soll ist (§55 SGB).

Gruss Hans-Jürgen
***
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 09:31    Titel: Re: Dispo einfach gelöscht Antworten mit Zitat

Hallo,

geiz_ist_geil hat folgendes geschrieben::
Nun war heute Geldeingang und plötzlich nicht über das Geld verfügbar, durch Nachfrage bei der Bank erfuhr man, das der Dispo heute gelöcsht worden sei


so schnell sollte es doch nicht gehen. Schauen wir doch einmal in die AGB der Bank:

AGB, Ziffer 19.5 Abwicklung nach einer Kündigung hat folgendes geschrieben::
Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kunden für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung eines Kredits) eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist


Wenn der Sachverhalt (ALG) der Bank seit 2 Jahren bekannt ist, wird die Bank nicht mit einer sofortigen Notwendigkeit der Erledigung argumentieren können. Also muss die Bank
- eine Kündigung des Dispositionsvertrages aussprechen und
- eine angemessene Frist zur Rückführung setzen

Einfach so die Karte sperren darf die Bank nicht.

Eine angemessene Frist dürften hier 3-4 Wochen sein.

Für Bank und Kunde sinnvoll ist jedoch eine Rückführungsvereinbarung, in der der Kunde sich verpflichtet, den Dispo in monatlichen Raten zurückzuführen. Hierauf sollte man die Bank ansprechen (wenn diese Raten leistbar sind)
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