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habe mal eine Frage bezüglich meiner Privat / Familienrechtschutzversicherung!
Ich bin Jäger mit eingetragenem Zuchtzwinger für DD-Hunde. Als Züchter züchte ich maximal 1 Wurf / Jahr, in 24 Jahren seit bestehen meines Zuchtzwingers gerade mal 10 Würfe mit 42 Hunden! Als Hobby versteht sich von selbst, denn kommerzeille Zucht ist im Verein untersagt. Auch kann man mit 10 Würfen, bei den hohen Kosten, über diese Zeit keinerlei Gewinn erzielen.
Jetzt habe ich im letzten Jahr (Oktober) 1 selbst gezüchteten Hund (3 jährig, zuchttauglich und ausgebildet), an einen Bekannnten, für einen Freundschaftspreis von 2.500,-€ (Wert auf dem freien Markt ca. 6.000,- €), aus privaten Gründen, verkauft. Mit diesem Preis sind nicht mal die Unkosten des Hundes bis zu diesem Alter gedeckt. Es wurde ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag (Privatvertrag) abgeschlossen. Nach einer Anzahlung von 900,- € kam nie wieder eine Zahlung. Alle Mahnungen vergebens. Immer wieder Ausreden, angebliche Mängel ( aber erst nach mehr als 8 Wochen, als die 1. Mahnung kam aufgetreten) ohne Beweis. Jetzt wollte ich zum Anwalt gehen, und nun kommt mein Problem. Meine RV bei einer großen Versicherung mit A, sagt dass sie keinerlei Deckungszusage geben, weil ich kommerzieller Züchter bin. Ich züchte & bilde aus mit der Absicht Gewinn zu erzielen!!! Außerdem sei der Preis für einen normalen Hund viel zu hoch! Hier liege kein Hobby, sondern mind. ene freiberufliche Tätigkeit vor, dafür habe ich keine RV!!!
Wie kann ich mich verhalten, denn es ist wirklich nur Hobby (gewerbliche Zucht ist strengstens untersagt), außerdem hätte ich bei einer Gewinnabsicht niemals den Hund so preiswert verkauft. Der angesprochene RV - Vertrag besteht seit 1981 und wurde bisher nur 2x in Anspruch genommen. Beide Verfahren wurden gewonnen, also alle Kosten vom Gegner bezahlt
Die Abgrenzung zwischen gewerblicher und hobbymäßiger Hundezucht ist juristisch umstritten. Es gibt bisher anscheinend auch kein Urteil eines Obergerichtes, in dem dies klar definiert wird.
Sie hätten Ihren Anwalt ja mal fragen können, ob er bereit ist, gegen die Rechtsschutzversicherung zu klagen. Denn das wäre der einzige Weg, zu Ihrem Versicherungsschutz zu gelangen.
Vielleicht tröstet es Sie, dass auch beim Firmenrechtsschutz der Vertragsrechtsschutz ausgeschlossen ist, somit kein Rechtsschutz bei ausbleibenden Zahlungen besteht.
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