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Gerichtskostenhilfe

 
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NSRStefan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 14:42    Titel: Gerichtskostenhilfe Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen ich habe eine Ordnungswiedrigkeitenanzeige bekommen und möchte Einspruch einlegen.

Bin aber noch Minderjährig und Schüler, gibt es da eine Möglichkeit die Gerichtskosten, zumindest zum Teil, zu umgehen? Ich wüsste nicht wie ich das Geld für so etwas auftreiben könnte, da ich nicht einmal Bafög bekomme.

PS: Wie teuer wäre so ein Einspruch, wenn ich keine finanzielle Hilfe vom Staat erhalten würde?

Gruß,
Stefan
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Einspruch gegen ein Bußgeld nach OwiG kostet nichts.
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auaox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 117
Wohnort: Bad Wildungen

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Aber es kostet mehr, wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird. Die Gerichtskosten sind meines Wissens auch hier von der Verliererseite zu tragen.
_________________
Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Gemäß § 74 JGG wird bei Jugendlichen oder Heranwachsenden iaR. von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen.

Hier kommen aber bevor die Sache überhaupt vor Gericht geht, noch mehrere Möglichkeiten der Verfahrenserledigung (Rücknahme des Bußgeldes dd. Verwaltungsbehörde, Einstellung durch die StA) in Betracht. Diese sind kostenfrei.
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