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Verfasst am: 02.02.06, 01:11 Titel: Unterschrift auf Vertrag zw. Firma A und B durch Fremde
Hoffe hier richtig zu sein:
Sachverhalt folgendermaßen: X betreibt die Firma ***** Einzelhandel. Dazu bedient er sich zahlreicher Unterstützung (Beratung, freiberufl. Personal, Ratschläge usw.). Herr X bittet Herrn "Z" einen Vertrag auszufüllen und für ihn zu unterschreiben mit Daten des Herrn X.
Die Leistung wird etwa 4 Monate nicht erbracht (Herstellung eines Server+ Standleitung), keine Rechnungen langen ein. Nach 6 Monaten langt Rechnung einer anderen Firma ein (hat Firma m. Vertrag übernommen), jedoch zu diesem Zeitpunkt hat X das gewerbe bereits gelöscht. Weitere 6 Monate vergehen, eine beachtliche Summe an Kosten entsteht (15000 E). Natürlich kann X nicht bezahlen, da das Unternehmen nur Negativa einfuhr.
Nun wendet sich X an "Z" und beschuldigt diesen, er hätte schuld. Ausserdem wolle X von nichts wissen und auch nichts unterschrieben haben. .
Haftet "X" noch nach Gewerbelöschung (Löschung 5/2005 und wieweit (Pfändung, Haftstrafe ????)
Inwieweit kann der Vertrag angefochten werden, da 12 Monate berechnet aber erst nach 3 Monaten begonnen wurde die Leistung zu liefern (Vertrag 1/05, Lieferung 3/05, Kündigung 12/05 wären "nur" 7 Monate).
Inwieweit kann "Z" belangt werden (kein Mitarbeiter/Anteilhaber an Firma)???
Fordernde Firma hat nur 2 Rechnungen geschickt, jedoch ohne Mahung/Einschreiben oder Ähnliches, ausserdem war der Firmenworlaut der Firma ***** immer falsch, in wie weit nimmt dies Einfluss (kann ja nicht XYZ klagen wenn ABC heisst ?!?!!?)
X haftet auch nach Löschung des Gewerbes noch 5 Jahre für seine Verbindlichkeiten.
Ob der Z den Vertrag als Stellvertreter des X geschlossen hat, kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände beurteilt werden. Wenn ja, dann haftet nur X aus dem Vertrag. Wenn Z kein Stellvertreter war, dann haftet er selbst. Die fordernde Firma kann ja der Einfachheit halber beide verklagen.
X haftet auch nach Löschung des Gewerbes noch 5 Jahre für seine Verbindlichkeiten.
Ob der Z den Vertrag als Stellvertreter des X geschlossen hat, kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände beurteilt werden. Wenn ja, dann haftet nur X aus dem Vertrag. Wenn Z kein Stellvertreter war, dann haftet er selbst. Die fordernde Firma kann ja der Einfachheit halber beide verklagen.
Wenn Z aber zb beeinflusst war durch zb einer Firmenfeier mit viel Drinks warum sollte Z wenn er nie Firmenmitbeteiligter war dafür haften?
[quote="deathwalker81"]Bei so hohen vermeintlichen Verbindlichkeiten sollte sich Herr Z besser möglichst schnell einen Anwalt suchen.
DW
Sache liegt nun bei RA. auf, X hat Stellvertreter Z als Zeuge angegeben und dem RA mitgeteilt (auch dem RA gegnerischer Seite), Z war sein Stellvertreter. Fa. XY hat Z gebeten Vertrag zu unterschreiben da ja Stellvertreter. RA. macht gef. Summe strittig da nur teilweise Vertrag eingehalten (einiges wurde nicht geliefert). X bietet Fa. XY Ratenzahlung an, will aber Stellvertreter Z wegen "Fahrlässigkeit" seine Raten klagen. Fakt ist das Fa. XY Stellvertreter Z um Vertrag bat, aber X nicht fragte (übergangen). Zu Recht sagt Z er wisse nichts von einem Vertragsabschluss. Kann X seinen Stellvertreter Z nun klagen (Firma gibt nicht mehr) und mit welchen Argumenten?
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