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Ich suche das Urteil Aktenzeichen 1 S 184/03 vom Landgericht Ulm (Es geht um die Kündigung eines Pferdeeinstellvertrages.). Kann mir jemand einen Link geben?
Kündigung eines Pferdeeinstellungsvertrages (jlp). Ein Pferdeeinstellungsvertrag ist nicht als Mietvertrag zu behandeln, sondern als entgeltlicher Verwahrungsvertrag. Dies bedeutet, dass der Pferdehalter diesen Verwahrungsvertrag jederzeit kündigen kann. Eine Kündigungsfrist, wie beim Mietvertrag, ist nicht vorgeschrieben und damit auch nicht einzuhalten. Allerdings ist es möglich und zulässig, in einem solchen Pferdeeinstellungsvertrag eine Kündigungsfrist ausdrücklich zu vereinbaren. Ohne solche, vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleibt es aber bei dem jederzeitigen Kündigungsrecht, so das Landgericht Ulm (Az.: 1 S 184/03).
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