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Verfasst am: 04.02.06, 22:28 Titel: Rechtsanspruch auf Lieferung
Ich habe Anfang Dezember bei einem Auktionshaus ein Notebook ersteigert. Ich wusste, dass der Händler ein Betrüger ist und habe die Ware nicht bezahlt, sondern erfolglos versucht ihn zu erreichen.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf das Notebook oder ist das Geschäft nichtig...
(Der Verkäufer beabsichtigte nicht die Ware zu liefern und war nicht in Besitzer der Ware (hatte auch kein Eigentum daran); ich wusste das dies ein Betrüger ist und hab 1 Millarde geboten (Verkaufspreis war dann 350 Euro).)
Kann ich generell private Forderungen an Gläubiger in eine Gesellschaft als Stammkapital überführen?
Das Geschäft könnte aus folgendem Grund nichtig sein:
BGB § 105 Nichtigkeit der Willenserklärung
...
(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder
vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.
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