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Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 10 Wohnort: bei hannover
Verfasst am: 02.02.06, 13:25 Titel: logo"umbau"
Ein Pub-Besitzer, für den ich einige Drucksachen layoutet habe (wie Getränkekarten, Speisekarten, Gutscheine etc.), möchte auf diese natürlich auch sein Logo gesetzt haben – welches er selbst entworfen hat.
Problem: er hat aus einem sehr bekannten Getränke-logo einzig und allein den Markennamen durch seinen Pub-Namen ersetzt.
Natürlich habe ich Ihn darauf hingewiesen, dass dieses nicht erlaubt ist. Und u.a. auch strafrechtlich verfolgt werden kann. Doch er besteht auf dieses „Logo“.
Ist es für mich aussreichend, von ihm folgendes Schreiben unterzeichnen zu lassen?
(...) „Mit diesem Schreiben bestätige ich, Herr xxx, dass ich für das zur Verfügung gestellte Material und deren Rechtmäßigkeit die alleinige Verantwortung übernehme.
Von „Designer“ wurde ich darauf hingewiesen, dass das Material evtl.
rechtlich nicht einwandfrei ist und ich für eine Benutzung neu entstehender Werke die alleinige Verantwortung übernehme. Somit allein für Straf- oder Schadensersatzanforderungen verantwortlich bin.
„Designer“ spricht sich aufgrund des Verdachts des Verstoßes gegen Gesetze frei.
Es sind keine Straf- oder Schadensersatzanforderungen an „Designer“ zu stellen." (...)
Kann mir „Mitwissenheit“ vorgeworfen werden?
Oder ist o.g. Schreiben aussreichend für mich, um nicht weiter belangt zu werden, falls es zu streitigkeiten kommt?
Ihr Schreiben hat etwas von einem dieser Diclaimer. Man kann sich durch sowas nicht vor der eigenen Verantwortlichkeit befreien (wenn diese besteht).
Verantwortlich ist der, der Veröffentlicht. Der Ersteller sollte sich also eher Gedanken um eventuelle Ansprüche durch den Herausgeber / Auftraggeber gegen ihn machen. Insofern währe eventuell ein Formulierung in der Art des ersten Beispielabsatzes sinnvoll.
PS: Sie können auch mal die Suchfunktion des Forums in Sachen "Logo" benutzen.
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