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Gewerbe bei unregelmäßigen Provisionen erforderlich?

 
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th1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 13:58    Titel: Gewerbe bei unregelmäßigen Provisionen erforderlich? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe vor, eine Art Web-Shop einzurichten. Dort werden von mir spaßeshalber kreierte Motive auf T-Shirts gedruckt. Der Vertrag bei einer Bestellung und die Abwicklung läuft komplett über die Druckfirma. Ich lade lediglich die Motive hoch und erhalte eine geringe Provision.

Das ganze geschieht in sehr kleinem Rahmen und ist ausschließlich als Hobby gedacht. Daher habe ich ehrlich gesagt keine Lust, dafür ein Gewerbe anzumelden. Es ist just for fun und mit der kleinen Provision hoffe ich, wenigstens einen Teil meiner Ausgaben wieder rein zu holen. Gewinnerzielung ist nicht das Ziel. Falls ich (wider Erwarten) mehr einnehme als ich regelmäßig zahle (zB Homepage-Betrieb...) habe ich eh vor, den Gewinn komplett zu spenden.

Der wöchentliche Aufwand beliefe sich auf ca. 1h pro Woche, die "Einnahmen" auf max. 100 Euro pro Jahr (geschätzt).

Aber wie ich Deutschland kenne, muss ich selbst dafür ein Gewerbe anmelden, da das Angebot

a) ständig im Netz verfügbar wäre und nicht unregelmäßig und

b) ich Geld überwiesen bekomme (Auszahlung 1/4) jährlich


Bitte sagt mir, dass ich mich irre und kein bürokratischer Aufwand nötig ist. Sonst müsste ich's bestimmt auch bei meiner Dienststelle melden (Öffentlicher Dienst = riesiger bürokratischer Aufwand...).

Freue mich über Tipps und Hinweise!
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 06:39    Titel: Antworten mit Zitat

Leider kann ich Ihnen keine endgültige Lösung anbieten. Die von Ihnen unter a) und b) genannten Voraussetzungen für ein Gewerbe treffen so nicht zu. Ein Gewerbe ist vielmehr jede äußerlich erkennbare, erlaubte, selbstständige, planmäßig auf gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübte Tätigkeit, die nicht zu den freien Berufen gehört.

Können Sie sich darin wiederfinden? Ansonsten gilt der alte Spruch: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Das Problem ist nur, dass das Internet von Jedermann einsehbar ist.
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th1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und danke für die Antwort. Meine Fragen wären da noch:

- Gibt es da Grenzen für zB Geringfügigkeit oder fällt wirklich alles unter "planmäßig"? Genau an jedem Monatsersten ein Überraschungs-Ei mit 30 ct Gewinn zu verkaufen wäre auch ein Gewerbe?

- Liegt bei mir eine Gewinnerzielungsabsicht vor, wenn ich damit nur meine Unkosten decken will und sowieso vorhabe, den (unwahrscheinlichen) Überschusss zu spenden? Ich werde sicherlich für den geringen Ertrag und Aufwand keine Bilanz führen, auch da die Kosten sich stark mit meinen anderen Privatausgaben vermischen.
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nikkilein17
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 21:19    Titel: provision aus buchverkauf, wohin in der steuererklärung? Antworten mit Zitat

hallo,

nehmen wir an person x erhält für den (unregelmäßigen) verkauf eines buches eine kleine provision, wohin damit in der steuererklärung Frage eine schriftliche vereinbarung gibt es nicht.
und 3-4 fällen wurde eine rechnung ausgestellt, fälschlicherweise mit mwst. meine frage nun: welche konsequenzen können schlimmstenfalls drohen und falls ja, wie kann x denen entgegenwirken? muß x ein gewerbe anmelden oder generell gefragt, gibt es hierfür eine grenze ab wann man die stun sollte oder muß?

vielen dank für eure zeit und mühe!
_________________
Frau sollte nie das Schlechte mehr hassen als sie das Gute liebt Winken
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