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Gemeinsame Rechtschutzversicherung nach Scheidung

 
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madx1701
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Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 12:14    Titel: Gemeinsame Rechtschutzversicherung nach Scheidung Antworten mit Zitat

Hallo,

was passiert eigentlich im Falle einer Scheidung mit der gemeinsamen Rechtschutzversicherung?

Die Versicherung läuft auf den Namen von Person A und Person B ist mitversichert. Wenn nun eine Scheidung erfolgt, erlischt der Versicherungsschutz für Person B? Bzw kann Person A die Versicherung ohne Einverständnis von B so umschreiben lassen, das Person B nicht mehr versichert ist?

Hintergrund ist folgender: Im Falle einer Scheidung benötigen beide Seiten Anwälte, die natürlich bezahlt werden wollen. Hat Person A somit als Hauptversicherter einen Vorteil und Person B steht auf einmal ohne rechtschutz dar und muss die Kosten aus eigener Tasche zahlen? Oder zahlt eine für zwei Personan abgeschlossene Rechtschutzersicherung eh keine Anwaltskosten wenn es zu einem Rechtsstreit zwischen den beiden kommt?

Wenn B also (ohne sein Einverständnis) seinen Anspruch den Rechtsschutz zu nutzen nach einer Scheidung verliert (oder verlieren kann), bedeutet dies in Konsequenz dass B so oder so seine eigene Rechtschutzversicherung bräuchte. Da Versicherungen ja nicht zahlen wenn bei Vertragsabschluss abzusehen ist dass ein solcher Fall eintritt, wäre es für B bereits zu spät erst eine solche Versicherung abzuschließen wenn sich eine Scheidung "anbahnt", somit müsste B um für den bloßen Fall einer Scheidung Versicherungsschutz zu haben permanent über eine eigene Rechtschutzversicherung verfügen... ?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

also, solche scheidungsangelegenheiten sind in den meisten rechtschutzversicherungen (oder sogar in allen?) vom versicherungsschutz ausgeschlossen.

lediglich eine einmalige rechtsberatung gilt bei vielen verträgen versichert.

ausserdem sind auch rechtsangelegenheiten ausgeschlossen, die versicherte personen untereinander, bzw. gegeneinander, austragen möchten...

wenn es also nur darum geht, dann wird sich alles weitere ohnehin erledigt haben.

abgesehen davon: der versicherungsnehmer hat alle rechte am vertrag. damit kann er auch entscheiden, wer in seinem vertrag mitversichert sein soll und wer nicht. in aller regel ist der ehegatte aber bedingungsgemäß mitversichert.
spätestens aber wenn die scheidung "durch ist" wird person B aller wahrscheinlichkeit nicht mehr in diesem vertrag versichert sein.
_________________
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madx1701
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Info, gut zu wissen. Hilft es denn wenn jeder der Ehepartner seine eigene Rechtschutzversicherung hat oder zahlen die Versicherungen (unabhängig ob nun eine Gemeinsame oder jeder eine einzelne hat) bei Scheidungen eh nicht?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

soweit ich weiß gibt es nur eine einzige gesellschaft, die RSV speziell für scheidungen anbietet. versicherungschutz besteht dann aber auch nur, wenn zwischen vertragsabschluß und scheidung mindestens drei jahre liegen, ausserdem gilt eine selbstbeteiligung von 500 €.

bei scheidungen zahlen alle anderen versicherungen nicht...lediglich eine einmalige beratung ist hier noch versichert.

edit: hm, scheint wohl noch ein paar andere anbieter zu geben, die RSV für scheidungen anbieten, aber wie es ihuehn schon meint: relativ teuer, lange wartezeiten, und immer mit selbstbeteiligung....
_________________
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Zuletzt bearbeitet von talla am 09.02.06, 13:31, insgesamt 2-mal bearbeitet
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ihuehn
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sie zahlen sowieso nicht.

Es gibt allerdings spezielle Deckungskonzepte, die den Scheidungs-RS mitversichern. Aber das muss man gesondert beantragen und ist auch ziemlich teuer, mit langen Wartezeiten verbunden usw.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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madx1701
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Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

D.h. mit einer normalen Rechtschutzversicherung (auch wenn ich diese nur für mich abgeschlossen habe) kann ich keine der möglichen nachehelichen Rechtsstreitigkeiten regeln und auch bei den rechtlichen "Spätfolgen" (z.B. Unterhaltsansprüche 5 Jahre nach einer Scheidung) hilft mir eine solche Versicherung nicht...? Hab ich das so richtig verstanden?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
...solche scheidungsangelegenheiten sind in den meisten rechtschutzversicherungen (oder sogar in allen?) vom versicherungsschutz ausgeschlossen...

Sie zahlen sowieso nicht...

...Aber das muss man gesondert beantragen...

...ausserdem sind auch rechtsangelegenheiten ausgeschlossen, die versicherte personen untereinander, bzw. gegeneinander, austragen möchten...

...bei scheidungen zahlen alle anderen versicherungen nicht...



ja, das haben sie richtig verstanden Mit den Augen rollen
solange dieses risiko eben nicht speziell beantragt und versichert wurde
_________________
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