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Verfasst am: 27.01.06, 13:04 Titel: Prüfungsamt berechnet seit Jahren Diplomnote falsch!
Brauche dringend Hilfe!
Folgendes Szenario:
Student wird mit Studium fertig und bekommt vom Prüfungsamt sein Zeignis zugeschickt. Die Diplomnote die darauf steht stimmt aber nicht mit der Note überein, die sich der Student auf der Grundlage der Prüfungsordnung und seiner Teilnoten errechnet hat, sondern ist um 0,5 schlechter. Recherche ergibt dass auch bei seinen Komilitonen die errechnete nicht mit der vergebenen Note übereinstimm, jedoch zugunsten der Komilitonen. Weiteres Grübeln und Rechnen ergibt, dass die vom Prüfungsamt errechnete Note zustande kommt wenn man die Faktoren mit denen die einzelnen Teilnoten gewichtet sind nicht berücksichtigt. Der Student wendet sich erneut ans Prüfungsamt und erhält nach mehrmaligem Nachfragen die Antwort: Da liegt wohl ein Rechenfehler vor, sie bekommen ein neues Zeugnis mit der richtigen Note ausgestellt!!
Nun meine Fragen:
Da evtl. schon seit längerem die Noten in diesem Studiengang falsch berechnet wurden und die meisten Studenten dadurch eine bessere Note bekommen haben entsteht mir dadurch ein
nicht zu übersehender Wettbewerbsnachteil. Gibt es eine Möglichkeit dem entgegenzuwirken? Kann das Prüfungsamt mir als Ausgleich eine bessere Note geben als mir nach der richtigen Berechnung zusteht oder können die Noten meiner Komilitonen abgewertet werden? Ich fühle mich dadurch echt benachteiligt weil viele meiner Komilitonen einer bessere Note als ich haben obwohl sie nach der richtigen Notenberechnung schlechter sein müssten.
Zuletzt bearbeitet von Stefan77 am 27.01.06, 16:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 27.01.06, 13:10 Titel:
Das Prüfungsämter die Noten falsch berechnen ist nicht wirklcih was neues. Bei mir hats dann auf dem 3. Zeugnis geklappt. Mein Kumpel hat sich nicht beschwert da er mit ner 1,3 statt mit ner 1,5 davongekommen ist bei mir haben Sie schlechter gerechnet... War auch nciht gerade selten das Prüfungsameldungen verschlampt wurden. Bei meiner Diplomarbeit war ich froh auf eine schriftliche Bestätigung der Abgabe bestanden zu haben...
Ich frag mich dabei glatt, ob sich das Prüfungsamt hier ggf. sogar Schadensersatzpflichtig macht, da ja dem so und sovielt besten bestimmte Preise verliehen werden bzw. ein der Teil der an Bafög zurückgezahlt werden muss gemindert wird...
Realität: Sie haben keinen konkreten Schaden, sie haben auch keinn Anspruch darauf, dass der Staat generell immer rechtmäßig handelt.
Sie haben einen Anspruch auf die Beachtung Ihrer subjektiven Rechte und die sind mit der individuellen Korrektur nicht gewahrt, sondern evtl. erst mit der Korrektur des gesamten Jahrganges, jedenfalls falls es Platzziffern gibt o.ä. Darüber ließe sich im Einzelfall sicher streiten. Mein spontanes Wissen überfordert es jedoch. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Das ist hier keine Rechtsberatung am konkreten Fall.
Die abstrakte Frage daraus klingt aber sehr interessant.
Zunächst gibt es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht.
Dann gibt es einen Anspruch auf Beachtung einer ständigen Prüfungspraxis. Inwieweit dadurch Normen (aus der Prüfungsordnung als Hochschulsatzung) nur extensiv ausgelegt oder gegen ihren Wortlaut angewendet werden dürfen, ist mir nicht ganz klar. Zuständigkeiten dürfen an sich nicht verschoben werden. Den satzungsgebenden Organen droht der faktische Kompetenzverlust. Die Chancengleichheit spielt aber eine sehr wichtige Rolle im Prüfungsrecht. Deswegen halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass auch normsprengende Gleichbehandlung ausnahmsweise angenommen wird.
In dem Fall ist das wurscht: Sie sind ja zunächst nach der - Sie allerdings benachteiligenden - Prüfungspraxis behandelt worden.
Nachzudenken wäre nach meinem Dafürhalten über einen Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung. Wenn Sie sich auf eine Stelle bewerben und ein Konkurrent aufgrund seiner rechtswidrig besseren Note die Stelle bekommt, haben Sie einen Nachteil, der sich auch in Verdienstausfall beziffern lässt. Es gibt die Amtspflicht für die Behörde, Rechtsnormen korrekt anzuwenden. Diese Rechtspflicht ist im Falle der unzutreffenden Besserstellung von konkurrierenden Studenten wahrscheinlich auch eine Schutzpflicht gegenüber den anderen Studenten. Der Schaden wäre dann wohl auszugleichen. Hört sich sicher nicht sehr praktisch an. Zunächst, vor Eintritt eines konkreten Schadensfalles, könnte eine Feststellungsklage auf die Verpflichtung von noch nicht zu bezifferndem zukünftigem Schadensersatz in Betracht kommen. Sonst droht schnell die Verjährung.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 03.02.06, 00:07 Titel:
Zitat:
Wenn Sie sich auf eine Stelle bewerben und ein Konkurrent aufgrund seiner rechtswidrig besseren Note die Stelle bekommt,
Naja ne Stelle bekommt man ja im allgemeinen nicht auf Grund seiner Note. Die hilft nur dabei überhaupt zum Bewerbungsgespräch geladen zu werden. Hat mans erstmal soweit geschaft spielen die Noten imho nur eine stark untergeordnete Rolle...
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.02.06, 05:50 Titel:
@ RA Erik Günther:
Zitat:
Wenn Sie sich auf eine Stelle bewerben und ein Konkurrent aufgrund seiner rechtswidrig besseren Note die Stelle bekommt, haben Sie einen Nachteil, der sich auch in Verdienstausfall beziffern lässt.
Und wie würden Sie die Kausalität beweisen wollen?
Warum soll man nicht mit Zeugen auftreten können? So z.B. mit dem jeweiligen Entscheidungsträger bei der Bewerberauslese, mit dem man die Situation erörtert hat. Dann stellt sich allerdings wohl das Problem, warum man dort nicht schon vorher gesagt hat, die Note sei falsch berechnet. Aber das kann ja jeder sagen und darauf wird sich der Entscheidungsträger nicht verlassen. Bei den Juristen ist übrigens nicht selten die Examensnote ein entscheidendes Auslesekriterium.
Im Übrigen sind Beweisfragen für die Frage des Schadensersatzes dem Grunde nach allenfalls zu der haftungsbegründenden Kausalität, nicht zur haftungsausfüllenden Kausalität zu klären.
Da hier allerdings keine konkreten, individuellen Fälle gelöst werden, sondern allgemeinen Rechtsfragen nachgegangen wird, traf mich diese ausgeklügelt spitzfindige Fragwürdigkeit nach der Beweislast unerwartet.
@windalf
Noten kann man nicht in Geld umsetzen, das wäre nur möglich, wenn es einen Markt dafür gäbe und dort die schlechtere Note diesen und jenen niedrigeren Werte hätte. Vielleicht kann man eine rechtswidrig schlechte Note auch als immateriellen Schaden verkaufen nach dem Motto: Meine Note ist meine Fachqualifikation nach außen und damit meine Persönlichkeit, eine Abwertung ist zugleich eine Abwertung der Persönlichkeit. Keine Ahnung was die Zivilgerichte dazu sagen. In diesem Fall ist die Note zu allem Überfluss aber auch noch korrekt. _________________ Erik Günther
http://www.hlb.de/ http://www.raeg.de/
Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 06.02.06, 17:27 Titel:
Zitat:
Noten kann man nicht in Geld umsetzen, das wäre nur möglich, wenn es einen Markt dafür gäbe und dort die schlechtere Note diesen und jenen niedrigeren Werte hätte
Naja man könnte ja mal untersuchen/auswerten in wieweit die Abschlussnote mit dem Einstiegsgehalt korreliert (natürlich nicht über alle Abschlüsse sondern nur unter gleichen Abschlüssen) ist. Ich bin sicher die Korrelation wird vielleicht nicht exorbitant hoch sein aber doch recht deutlich.
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