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Ein Architekt hat die Bauleitung für den Abriss des alten Hauses übernommen. Muss ich trotzdem eine besondere Versicherung abschließen, falls ein Bauarbeiter sich verletzt?
Also erstmal: der Grundstückseigentümer kann möglicherweise selbst für Schäden, die sich auf seinem Grundstück ereignen, haften. Auch wenn er selbst den Schaden nicht verschuldet hat, sondern ein anderer, aber der Grundstückseigentümer hat diesen anderen nicht sorgfältig genug ausgewählt oder nicht gründlich genug überwacht.
Der Geschädigte hat dann ein Wahlrecht, ob er seine Schadneersatzansprüche gegen den Grundstückseigentümer stellt oder gegen den eigentlichen Schadenverursacher (gesamtschuldnerische Haftung).
Von daher ist eine Haftpflichtversicherung dringend anzuraten.
Aber wenn für das Grundstück bereits eine Haftpflichtvers. besteht, ist eine separate Haftpflicht für die Abrissarbeiten möglicherweise überflüssig. In den meisten Haftpflichtversicherungen sind Baumaßnahmen bis zu einem gewissen Betrag (z.B. 10.000 EUR) beitragsfrei mitversichert. Wenn hier bereits eine Haftpflichtvers. besteht, schau mal in den Versicherungsbedingungen nach (und zwar in den "Besonderen Versicherungsbedingungen und Risikobeschreibungen"). _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 01.02.06, 15:49 Titel:
Hi,
mir ist die Frage und die Situation noch nicht ganz klar:
Geht es darum was Architekt, Eigentümer und Bauarbeiter für Versicherungen für das Vorhaben abschließen sollen? Wird nach dem Abriß wieder neu gebaut? Höhe der Neubaukosten, Kosten für den Abriß? _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Das alte Haus muss abgerissen werden, es steht zwischen zwei anderen Häusern. Der Platz wird nicht mehr bebaut, es sollen Parkplätze werden. Muss in diesem Fall für den Abriss eine "Bauherrenhaftpflichtversicherung" abgeschlossen werden, oder gilt diese BauherrenhaftpflichtV nur beim Bau eines Hauses?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 02.02.06, 20:02 Titel:
Hi und Danke biggi,
jetzt wird die Situation schon etwas klarer:
grundsätzlich ist der Eigentümer in der Haftung, wenn durch Steine etc. von seinem Gebäude Andere(s) zu Schaden komm(t)en.
Ich würde entweder bei der PHV(sofern das Objekt im Rahmen der Grundbesitzerhaftpflicht da noch 'drin' ist) ansonsten bei der eigenständigen Haftpflichtversicherung nachfragen, ob das Abrißrisiko abgesichert ist. Die Gesellschaft muß sich dazu äußern und dann hat man es schriftlich. Ggfs. ist es so, wie Mogli schon geschrieben hat.
Findet der Abriß durch ein beauftragtes Unternehmen statt, so hat dieses für die Sicherheit der Arbeiter wie der von Passanten oder parkenden Autos etc. die Verantwortung. Auch hier: sicherheitshalber im Auftrag schriftlich festhalten.
Hilft das? _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Nach Prüfung durch die Versicherung - HaftpflichtV - bleibt für mich ein Restrisiko. Dieses Restrisiko kann ich versichern. Mir wird ein entsprechender Versicherungsvertrag zugeschickt.
Darf ich mich danach nochmal melden?
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