Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Es zahlt die private Haftpflichtversicherung des Katzenhalters.
Ist der Katzenhalter nicht zu ermitteln, zahlt die private Haftpflichtversicherung des Fahrradfahrers.
Ist der Fahrradfahrer nicht zu ermitteln, zahlt die Vollkaskoversicherung des Fahrzeughalters.
Mit der KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrradfahrers hat dieser Fall NICHTS zu tun.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.