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Verfasst am: 04.02.06, 15:35 Titel: Keine Verzollung durch eine Proforma-Rechnung
Hallo Zusammen,
Ich habe waren importiert, die mit einer geringer ausgestellten Proforma-Rechnung auf dem Paket direkt unverzollt bei mir angeliefert wurde. In dem Paket war dann die Originalrechnung mit dem tatsächlichen Betrag.
ich habe follgende Fragen:
1. Kann ich die Waren nun rückwirkend versteuern, und muß man die Kartons dann nochmal vorzeigen? (die sind bereits geöffnet worden).
2. Ich habe bereits Einfuhrumsatzsteuer für das Paket mit der Proforma-Rechnung bezahlt, wird der Betrag dann verrechnet?
3. Zahle ich dann ganz normal die Vorsteuer durch die USt-Voranmeldung?
Ein wenig befrenmdlich erscheint es mit das die Proformarechnung einen geringeren Betrag aufweist. Wie wurde die Einfuhrumsatzsteuer erhoben ? Durch die Post AG? Aus welchem Land kommt die Ware ?
Aber nun zu Ihrem Beispielsfall:
Bis jetzt wurde die Ware noch nicht versteuert und darf somit nicht in den "freien Verkehr" gelangen (sonst Bannbruch/Steuerhinterziehung).Am besten innerhalb der Gestellungsfrist von 20 Tagen dieses Päckchen der zuständigen (nächst gelegenen)Zollstelle zeigen. Dort wird die Einfuhrumsatzsteuer im Regelfall in bar direkt erhoben + evtl. anfallende Zölle. _________________ Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten.
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