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Verfasst am: 23.02.06, 15:35 Titel: Limited ein paar fragen
Hallo, hab mal ein paar fragen zur Limited
Mann kan ja schon fuer 100 euro oder mehr eine Limited gründen und die EIntragung
ist ja meist innerhalb 24 stunden.
Was aber wen jemand zwar eine Limited gründed aber die Rechnung für die ltd. nie bezahlen wird ? Und dan im Internet auf seiner Webseite wirbt er sei eine Ltd was aber so nicht stimmt ,da die Ltd nicht eingetragenist und der Name dieser Ltd. nocht frei.
Kann man rechtliche Schritte dagegen einleiten bzw. den Namen einfach
übernehmen weil die Ltd. ja garnicht eingetragen ist.
Ltd. heisst doch mit beschränkter Haftung ? Wenn dan diese Ltd. die nicht
eingetragen ist Schulden macht auf deuvel komm raus, wer haftet dan ?
Und wen derjenige Schulden hat kan er sich dan als Angestellter seiner Ltd.
eintragen lassen und wird nicht gepfändet weil er ja eine Pfändungsfreigrenze hat
Und zuguter letzt wo findet man herraus ob die Fa. auch wirklich eingetragen ist.
Wenn jemand sagt er ist ene LTD und es stimmt nicht wird er wie ein Einzelunternehmer betrachtet und haftet persönlich. Das kann auch bei einer 1 Euro LTD passieren
Wenn jemand mit einer nicht eingetragenen Firma Geschäfte macht ist er selber Schuld. Deswegen muss man auf seinen Geschäftspapieren die Handelsregisternummer angeben, die kann man kontrollieren.
Ist genauso wenn ich in mein Briefpapier "König Klaus" schreibe, das glaubt ja auch keiner.Das Problem in Deutschland ist das manche Unternehmer mit allen Geschäfte machen und erst mal liefern. Die wundern sich erst hinterher warum keiner zahlt.
Herausfinden kann man im Handelsregster ob eine Firma eingetragen ist. Bei einer LTD in England, bei eine LTD mit Deuscher Niederlassung in Deutschland (Sitz der Gesellschaft)
Sie können den beim Handelsregister anzeigen oder die IHK informieren
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Eine Limited ist eine Kapitalgesellschaft, sie wird in Deutschland wie eine GmbH behandelt. Damit muss sie auch zwingend ins Handelsregister eingetragen werden. Geschieht dies nicht, haftet der "Betreiber" für seine Schulden persönlich.
@thomas: Verstehe nicht ganz, wie Du das mit den Nichtbezahlen meinst.
Im Regelfall wird die entsprechende Ltd. ja über einen Agent, also eine Gründungsfirma beim Companies House registriert. Wenn der Auftraggeber dann die Rechnung für die Gründung nicht bezahlt betrifft das nicht die Eintragung der Gesellschaft, sondern das Verhätnis Auftraggeber und Agent.
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