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Frage wegen altes urteil

 
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Katja25w
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 03:33    Titel: Frage wegen altes urteil Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich hoffe das mir wer helfen kann. Und zwar würde ich gerne wissen ob man in alte urteile einsehen kann. Wenn man an der Verhandlung nicht teilgenommen hat aber sich intressiert für das urteil und so weiter. Giebt es da möglichkeiten das urteil einzusehen.

Hoffe auf baldige antwort

Gruss Katja
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne die Rechtsgrundlagen zu kennen möchte ich diese Frage einfach mal bejahen. Ein Urteil, dass in meinem Namen, nämlich 'im Namen des Volkes' gesprochen wird, sollte ich ja wohl auch einsehen dürfen.
Wenn das Urteil nicht veröffentlicht ist, kann man beim zuständigen Gericht unter Angabe des Aktenzeichens sicherlich eine - ggf. anonymisierte - Abschrift des Urteils bekommen.
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MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Katja25w
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

Naja ich kenne leider das aktenzeichen nicht. War allerdings bei der verhandlung als zeuge geladen aber meine vernehmung war nicht erforderlich. Was ich mittlerweile bedauere aber war damals noch zu jung. Da dieser mensch zwischendurch ausgebrochen ist aus dem knast und ich es nur durch zufall im internet gelesen habe intressiert es mich jetzt halt was damals bei gericht abgelaufen ist.
Na ja mal abwarten ob noch antworten kommen.

Gruss Katja
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Aktenzeichen wird's natürlich schwierig, Sie müssen dem Gericht schon eine Chance geben, das Urteil zu finden. Hilfsweise genügt evtl. das Datum der Urteilsverkündung und die Angabe, um welche Kammer es sich gehandelt hat. Fragen sie doch einfach mal direkt beim Gericht nach, was die für Angaben brauchen um das Urteil zu finden.
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MfG
Old Piper
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 06:14    Titel: Antworten mit Zitat

Katja25w hat folgendes geschrieben::
hi,

Naja ich kenne leider das aktenzeichen nicht. War allerdings bei der verhandlung als zeuge geladen aber meine vernehmung war nicht erforderlich. Was ich mittlerweile bedauere aber war damals noch zu jung. Da dieser mensch zwischendurch ausgebrochen ist aus dem knast und ich es nur durch zufall im internet gelesen habe intressiert es mich jetzt halt was damals bei gericht abgelaufen ist.
Na ja mal abwarten ob noch antworten kommen.

Gruss Katja


Sehr glücklich Hallöle

Na viielicht meldet er sich mal bei Ihnen. Lachen
Kleiner Scherz.
Haben Sie noch die Ladung? Wenn nein? Erinnern Sie sich noch an Ort und Tag? Tageszeit?
Und um was ging es. Dann könnte man Ihnen sicherlich rasch helfen.

Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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