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Verfasst am: 03.02.06, 17:45 Titel: Möglichkeiten der GEZ zur Informationsbeschaffung?
Hallo,
die GEZ versendet regelmäßig Briefe, aus denen geht sinngemäß hervor, das man zur Auskunft nur verpflichtet ist, wenn man:
a) Geräte hat
b) sich bereits einmal gegenüber der GEZ erklärt hat.
Ich hoffe das hab ich richtig verstanden?
Nun meine Frage, wenn ich diese Briefe nie beantworte, wie will die GEZ an die Informationen kommen? Wenn man diese Kontrolleure nicht reinlässt, haben sie doch nur die Möglichkeit, über einen Durchsuchungsbeschluss oder einen Peilwagen an die Information zu kommen, das man u. U. Geräte hat.
Kann die GEZ bei Kabelnetzbetreinern oder Vermietern Auskünfte einholen? Sind diese gerichtsverwertbar? Wenn der Kontrolleur durchs Fenster schaut und Geräte sieht, ist das ausreichend und rechtens um die Gebühr zu verlangen?
Wie Wahrscheinlich sind Durchsuchungsbeschlüsse und Peilwageneinsätze?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.02.06, 02:15 Titel:
Die Zeugenaussage eines Kontrolleurs dürfte ausreichen.
(So wie die Zeugenaussage eines ÖPNV-Kontrolleurs, am xx.xx.xxxx den Y beim Schwarzfahren erwischt zu haben, bevor jetzt wieder jemand mit "GEZ-Sonderrechten" anfängt...)
Hausdurchsuchungen wird es nicht geben, Stichwort Verhältnismäßigkeit, im übrigen ist Nichtzahlung nur eine OWi und keine Straftat.
Peilwageneinsatz ist viel zu teuer und technisch schwierig. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 07.02.06, 10:41 Titel:
Zitat:
Kann die GEZ bei Kabelnetzbetreinern oder Vermietern Auskünfte einholen? Sind diese gerichtsverwertbar? Wenn der Kontrolleur durchs Fenster schaut und Geräte sieht, ist das ausreichend und rechtens um die Gebühr zu verlangen?
Imho nicht und dagegen kann man auch mit Hilfe eines Anwaltes vorgehen. Was der "Gute Mann" von der GEZ glaubt gesehen zu haben muss sich ja nicht mit dem decken was es ist... Von außen auf einem Blick lässt sich einem Gerät ja gar nicht ansehen ob es gebührenpflichtig is oder nicht...
Zitat:
Kann die GEZ bei Kabelnetzbetreinern oder Vermietern Auskünfte einholen? Sind diese gerichtsverwertbar? Wenn der Kontrolleur durchs Fenster schaut und Geräte sieht, ist das ausreichend und rechtens um die Gebühr zu verlangen?
In einem solchen Fall würde ich so vorgehen. Wenn die GEZ behauptet Informationen von der Firma X bekommen zu haben würde ich bei der Firma nachfragen ob diese denn einfach meine Daten weitergegeben haben. Ich bin fast sicher die Firma wird mir schriftlich bestätigen dies nicht getan zu haben. Diese Bestätigung schicke ich dann an die GEZ und werde dann nachfragen woher die Informationen denn nun "wirklich" stammen. Da wird dann ganz sicher bei herauskommen es habe sich alles nur um eine Missverständnis gehandelt...
es gibt im Internet viele Hinweise, wie man sich gegen unberechtigte Forderungen der GEZ wehren kann,
z.B. ... gez-abschaffen.de
Auch habe ich neulich von einem Buch behört, welches im Buchhandel zu haben ist.
"Nie wieder GEZ zahlen" oder so ähnlich.
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