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Sachverhalt: Der Beschwerdeführer Wilhelm Elfes beantragte 1953 bei der Paßbehörde von Mönchen-Gladbach die Verlängerung seines Reisepasses. Mit Hinweis auf § 7 Abs. 1 lit a (heute § 7 Abs. 1 Nr. 1 PaßG und ohne die weitere Nennung von Gründen wird ihm Verlängerung untersagt.
Verfahren: Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Nr. 4a GG.
Leitsätze:
Art 11 GG betrifft nicht die Ausreisefreiheit
Die Ausreisefreiheit ist als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet.
Verfassungsmäßige Ordnung im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG ist die verfassungsmäßige Rechtsordnung, d.h. die Gesamtheit der Normen, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind.
Jedermann kann im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen, eine seine Handlungsfreiheit beschränkende Rechtsnorm gehöre nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung.
Entscheidung: Das BVerfG unterstellt die Ausreisefreiheit nicht dem Schutzbereich des Art. 11 GG sondern nur der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG. In § 7 Abs. 1 lit. a PaßG sieht es ein zur verfassungsmäßigen Ordnung gehörendes Gesetz, daß durch die Vorinstanzen korrekt angewandt wurde. Entsprechend hat es die Beschwerde abgelehnt. Die Versagung der Verlängerung war rechtmäßig.
Im Artikel 2 des Grundgesetzes heißt es: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Daraus wurde gefolgert: Die Ausreisefreiheit fällt unter dieses Grundrecht. Und darin liegt die besondere Bedeutung des berühmten Elfes-Urteils. In vielen Fällen sind nun Verfassungsbeschwerden möglich, obwohl man sich auf kein spezielles Grundrecht berufen kann. Immer dann greift das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein.
Na das hört sich doch nach Student an. Zunächst Art. genau unter die Lupe nehmen, dann mal unbedingt Lehrbuchwissen aneignen. Empfehlung von mir Pieroth/Schlink Staatsrecht II; Epping Grundrechte.
In Lehrbüchern ist zum Thema Begründetheit eine Menge "brauchbares" Wissen niedergeschrieben. Wenn du Probleme mit einer Verfassungsbeschwerde hast, kannst du mir gerne eine PN schreiben. _________________ Silent leges inter arma
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