Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Elfes
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Elfes

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
steff21
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 20:11    Titel: Elfes Antworten mit Zitat

Hallo!!

Kennt sich jemand hier zufällig mit dem Elfes-Fall aus, und kann mir diesen kurz erläutern??



Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Fundstelle: BVerfGE 6, 32

Sachverhalt: Der Beschwerdeführer Wilhelm Elfes beantragte 1953 bei der Paßbehörde von Mönchen-Gladbach die Verlängerung seines Reisepasses. Mit Hinweis auf § 7 Abs. 1 lit a (heute § 7 Abs. 1 Nr. 1 PaßG und ohne die weitere Nennung von Gründen wird ihm Verlängerung untersagt.
Verfahren: Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Nr. 4a GG.
Leitsätze:
Art 11 GG betrifft nicht die Ausreisefreiheit
Die Ausreisefreiheit ist als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet.
Verfassungsmäßige Ordnung im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG ist die verfassungsmäßige Rechtsordnung, d.h. die Gesamtheit der Normen, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind.
Jedermann kann im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen, eine seine Handlungsfreiheit beschränkende Rechtsnorm gehöre nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung.

Entscheidung: Das BVerfG unterstellt die Ausreisefreiheit nicht dem Schutzbereich des Art. 11 GG sondern nur der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG. In § 7 Abs. 1 lit. a PaßG sieht es ein zur verfassungsmäßigen Ordnung gehörendes Gesetz, daß durch die Vorinstanzen korrekt angewandt wurde. Entsprechend hat es die Beschwerde abgelehnt. Die Versagung der Verlängerung war rechtmäßig.

Im Artikel 2 des Grundgesetzes heißt es: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Daraus wurde gefolgert: Die Ausreisefreiheit fällt unter dieses Grundrecht. Und darin liegt die besondere Bedeutung des berühmten Elfes-Urteils. In vielen Fällen sind nun Verfassungsbeschwerden möglich, obwohl man sich auf kein spezielles Grundrecht berufen kann. Immer dann greift das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
steff21
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ok vielen Dank, nur woher weiß ich denn immer was die Grundrechtsschranken sind und was der Schutzbereich ist??
Denn das steht ja leider nicht im GG

Danke Stefan
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jajosch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 01:42    Titel: Antworten mit Zitat

Na das hört sich doch nach Student an. Zunächst Art. genau unter die Lupe nehmen, dann mal unbedingt Lehrbuchwissen aneignen. Empfehlung von mir Pieroth/Schlink Staatsrecht II; Epping Grundrechte.

In Lehrbüchern ist zum Thema Begründetheit eine Menge "brauchbares" Wissen niedergeschrieben. Wenn du Probleme mit einer Verfassungsbeschwerde hast, kannst du mir gerne eine PN schreiben.
_________________
Silent leges inter arma
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.