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Verspätete Gepäcklieferung

 
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KingPing
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 14:15    Titel: Verspätete Gepäcklieferung Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes ist mir passiert:

ich bin am 23. 11. mit der ... von London nach Köln geflogen. Ich habe früh eingecheckt und mein Gepäck aufgegeben. Aufgrund von Nebel sind wir erst Stunden später gestartet, Landung in Köln war kurz vor Mitternacht. Mein Gepäck befand sich allerdings immer noch in London. Ich habe dem Personal der ... dann dedn folgenden Sachverhalt, Verlauf und meine Wünsche bezüglich der Nachlieferung geschildert:


  • ich will am 24. 11. von Aachen nach Holland um bei einer Freundin zu übernachten und den kurzen Weg am nächsten Morgen nach Amsterdam zu nutzen. Ich hatte am 25 meinen Flug von Amsterdam nach Bangkok (14:25).
  • Um meine Reise wie geplant antreten zu können, habe ich gesagt, dass ich die Lieferung dss Gepäcks am 24. 11. vormittags erwarte.
  • Man versicherte mir, das dies geschehen würde.
  • Am 24. 11. bekam ich gegen 13 Uhr einen Anruf, dass mein Gepäck mit der Abendmaschine kommen und umgehend ausgeliefert würde.
  • Gegen 19 Uhr habe ich erneut bei der ... angerufen. Man teilte mir mit, dass mein Gepäck angekommen sei und noch am Abend ausgeliefert werden würde. Ich habe, wie beim Telefonat um 13 Uhr mitgeteilt, dass ich meine Urlaubsreise gerne antreten würde und noch einmal die Daten dazu angegeben. Es folgte nochmals die Versicherung, dass das Gepäck geliefert würde.
  • Bis Mitternacht hat sich nichts getan. Meine gesamte Tagesplanung zum Antritt meines Urlaubs musste ich canceln.
  • Am nächsten Morgen bin ich mit dem Zug Richtung Amsterdam gefahren. Im Zug bekam ich einen Anrief der für die Auslieferung beauftragten Firma. Man fragte mich, wohin nach Aachen das Gepäck geliefert werden solle, dies alles, trotz eindeutiger Adressangaben.
  • Ich teilte dem Herrn die Fakten mit und sagte, er solle das Gepück nach Bangkok liefern lassen.
  • Ich bin am 26. 11. in Bangkok angekommen. Mein Gepäck wurde dann auch tatsächlich in Bangkok angeliefert, allerdings erst am Montag um 20 Uhr Ortszeit.


Die ganze Aktion der ... hat mich drei Tage meines Urlaubs gekostet da ich in Bangkok auf mein Gepäck warten musste. Die ... hat es nicht geschafft, das Gepäck innerhalb von 24 Stunden nachzuliefern. Laut der AGB´s ist die ... haftbar für derartige Verzögerungen.

Es ist zwar kein materieller Schaden entstanden, denn mein Gepäck ist ja wohlbehalten angekommen. Aber Schaden ist mir definitiv entstanden, und für den ist die ... haftbar.

Ich habe einen entsprechenden Brief an die ... geschrieben. In ihrer ersten Stellungnahme lehne sie die Verantwortung ab und wollen es auf den Zulieferer schieben. Ich habe das nicht akzeptiert und entsprechend geantwortet. Die ... lehn weiterhin meinen so hoffer ich, gerechtfertigten Anspruch auf Entschädigung ab, da ich ja nicht auf Notkäufe für Kleidunbg etc. angewiesen war.

Vielleicht sind euch ja adäquate Fälle bekannt. Über Tips und Links zu Urteilen etc. würde ich mich freuen.

Gruß

KingPing
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mensch irrt solange er lebt.

Das Gepäck wurde am 23.11. auf dem Flug von London nach Köln von der Flughafenbetriebsgesellschaft des Londoner Flughafens X falsch verladen - die ist nämlich für die Verladung zuständig und nicht die Fluglinie.

Das Gepäck ist dem Passagier nachzuliefern an seine Wohnadresse.

Mehr nicht und wenn es eine zeitliche Zusage gegeben haben sollte, dann war da sicher guter Wille dahinter aber sicher keine Zusicherung im Sinne einer Garantie.

Nun wurde das Gepäck aber sogar nach Bangkok weiter geleitet - dass das logistisch gesehen schon nicht in einem Tag erfolgen kann, ist wohl einleuchtend.

Welcher Schaden ist denn definitiv entstanden?

Zitat:
so hoffe ich, gerechtfertigten Anspruch auf Entschädigung ab, da ich ja nicht auf Notkäufe für Kleidunbg etc. angewiesen war


... eben, eben, das wären u. U. Schäden gewesen, die aber allerdings nur ersetzt werden würden, wenn es mit jenem Flug unmittelbar zusammenhängt, der die Verzögerung ervorgerufen hat. Dass ein weiterer Flug unmittelbar nach diesem ersten noch geplant war, trifft meines Erachtens NICHT die Fluggesellschaft von London nach Köln.

Schaden heißt, man hat materiellen Nachteil erlitten.

Gruß
Peter
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KingPing
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter und ein Danke für die Antwort.

Nun ist es so, dass das Gepäckl überhaupt nicht verladen wurde. Es wurde nur vergessen. Ferner denke ich mal, dass es unbedeutend für eine Schadensregulierung ist, wer in der Kette der logistisch beteiligten Unternehmen versagt. Zuständig gegenüber dem Kunden ist die Airline, bei der ich mein Gepäck aufgebe.

In den AGB´s der Airline steht, dass eine Auslieferung bis 24 h nach Ereignis gewährleistet wird. Also ist die Airline haftbar. Und diese Haftung beschränkt sich doch nicht auf materielle Schäden. Oder liege ich da falsch?

Gruß

KingPing
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

KingPing hat folgendes geschrieben::
In den AGB´s der Airline steht, dass eine Auslieferung bis 24 h nach Ereignis gewährleistet wird. Also ist die Airline haftbar. Und diese Haftung beschränkt sich doch nicht auf materielle Schäden.



Haftbar für aus einer Verspätung über diese 24 Stunden hinaus gehenden tatsächlich eintretender Schaden - ja. Für immateriellen - idelelen Schaden - nein.

Neuer Koffer für zweite Reise - wäre denkbarer Schaden
Erste Reise London - Norden - kalt; zweite Reise Thailand - "Süden" (Südosten...) - heiß ---> da wird es beispielsweise schwer sein, den Kauf von T-Shirts glaubhaft machen zu können.

Um noch das Ganze auf die Spitze zu treiben: Landung am 23.11. um ... 23:55 Uhr --> Gepäckzustellung an die Wohnadresse wohlgemerkt müsste dann bis 24.11. um 23.54 Uhr erfolgen - da warst du aber schon Richtung Bangkok unterwegs.

Und somit gilt dann aber nicht mehr binnen 24 Stunden nach Bangkok weiter. Ich weiß ja nicht, welche Fluglinie das war, aber wäre es beispielsweise eine Fluglinie, die nur in Europa ein Netz hat, kann sie auch nicht 24 Stunden weltweit garantieren. War es eine weltweit agierende Linie, kann ich mir zwar fast nicht vorstellen, dass sie eine 24-Stunden-Garantie abgibt, aber bitte - ich kenne den genauen Wortlaut nicht.

Weiters erhebt sich die Frage, ob die weiteren beteiligten Unternehmen "logistisch versagt" hatten oder es eine den gegebenen Temperatur-, Wetter- und Verkehrswerten entsprechende Verzögerung war. Jetzt nicht die fehlgeschlagene Verladung, sondern dann der Bodentransport.

Köln - Achen - Amsterdam, wohin hast du das Gepäck denn anfangs geordert?

Alles im allen sehe ich nach wie vor keinen Schaden und eine daraus resultierende Haftung. "Bled glaufen" sagt man bei uns in Österreich, allgemeines Lebensrisiko würde vielleicht ein Richter die Situation beurteilen.

Gruß
Peter
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KingPing
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 19.02.06, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

in deiner Anmerkung bezüglich der Zeit ist ein Fehler. Angekommen am 23. 11 um Mitternacht, keine Auslieferung des Gepacksbis 24 Stunden nach Ereignis. Meine Urlaubsreise begann am 25. 11., also nach mehr als 24 Stunden.

Hier ein Auszug aus den AGB´s:

Zitat:

Baggage delays
In case of baggage delay, the air carrier is liable for damage unless it took all reasonable measures to avoid the damage or it was impossible to take such measures. The liability for baggage delay is limited to 1,000 SDRs (approximately £820 or EUR1,230).


Destruction, loss or damage to baggage
The air carrier is liable for destruction, loss or damage to baggage up to 1,000 SDRs (approximately £820 or EUR 1,230). In the case of checked baggage, it is liable even if not at fault, unless the baggage was defective. In the case of unchecked baggage, the carrier is liable only if at fault.


Damage bedeutet hier ganz allgemein "Schaden", wobei nicht zwischen materiell und immateriell differenziert wird.

Für mich ist die Airline Ansprechpartner, mit ihr habe ich den Beförderungsvertrag. Wenn innerhalb der Unternehmensstruktur andere Unternehmen beteiligt sind, durch die ein Schaden entsteht, ist mir das egal und rechtlich gesehen unbedeutend. Es ist dann Sache der Airline, den durch einen Subunternehmer in der Kette verursachten Schaden hftbar zu machen. Du wendest dich ja auch an den Authersteller oder Händler, wenn ein Teil während der Garantie einen Defekt hat und nicht an den Hersteller des Teiles.

Mit freundlichem Gruß

KingPing
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

damage - Schaden, nicht immaterieller Schaden.

Immateriellen Schadenersatz kennt das Recht nur bei Pauschalreisemängel, nicht aber bei Beförderungsverträgen.

Aus deinem ersten Posting geht nur 23. und 24.11. hervor...

natürlich kannst du es ja probieren...

Gruß
Peter
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