Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Paket von Mitbewohnerin entgegenommen, beschädigt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Paket von Mitbewohnerin entgegenommen, beschädigt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gefahrgut-Transportrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Tower
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.02.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 17:00    Titel: Paket von Mitbewohnerin entgegenommen, beschädigt Antworten mit Zitat

Also folgendes Problem: Ich habe online RAM bestellt. Ich wohne im Studentenwohnheim/WG mit 11 Mitbewohnern. Auf jeden Fall hat eine Mitbewohnerin ein Paket entgegennommen und an unsere Postfächer gelegt, wie es normal üblich ist in dem Haus. Leider war das Paket als ich es gesehen habe, deutlich beschädigt und der Inhalt fehlte.

Jetzt die Frage: Wer muss bei dieser Sache jetzt für den Schaden aufkommen?
Die Mitbewohnerin, weil sie dafür unterschrieben hat und es damit ordnungsgemäß übergeben wurde und sie das Paket hätte kontrollieren müssen?
Oder der Paketdienst, weil er z.B. gar nicht befugt war, das Paket ohne Vollmacht an sie zu übergeben?
Oder bin ich vielleicht sogar ich verantwortlich?

Gibt es da vielleicht irgendeine Möglichkeit, wie man das auf den Paketdienst schieben könnte?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 04.06.06, 03:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso?
Wäre doch Betrug. Der Spediteur hat die Ware ordnungsgemäss zugestellt und der VK kann nichts dafür, das Deine Kumpels klauen
Nach oben
Die-Paula
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem mit der " reinen Quittung " ...
Du hättest allerdings eigentlich 6 Tage Zeit einen verdeckten Schaden schriftlich dem Sped. zu melden, vorausgesetzt der, der die Sendung bei Dir zugestellt hat, nach ADSp arbeitet!

Na ja Du wirst das wohl bereits verschmerzt haben Winken
_________________
--- Diese Antwort/Frage stellt nur meine freie Meinung dar!---
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Die-Paula hat folgendes geschrieben::
Das Problem mit der " reinen Quittung " ...
Du hättest allerdings eigentlich 6 Tage Zeit einen verdeckten Schaden schriftlich dem Sped. zu melden, vorausgesetzt der, der die Sendung bei Dir zugestellt hat, nach ADSp arbeitet!

Na ja Du wirst das wohl bereits verschmerzt haben Winken


Hallo Paula,

welcher Artikel der ADSp regelt denn die 6 Tagesfrist?
_________________
mfg


Günni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

6 Tagesfrist dürfte flach fallen, weil das Paket deutlich beschädigt war. Das muss auf dem Ablieferungsnachweis vermerkt werden. Wenn der Inhalt beschädigt wäre, könnte man auf versteckte Mängel monieren. Wenn der Inhalt fehlt, war das Pak. wie beschrieben eben aufgerissen.

Gruß
roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
6 Tagesfrist dürfte flach fallen, weil das Paket deutlich beschädigt war. Das muss auf dem Ablieferungsnachweis vermerkt werden. Wenn der Inhalt beschädigt wäre, könnte man auf versteckte Mängel monieren. Wenn der Inhalt fehlt, war das Pak. wie beschrieben eben aufgerissen.

Gruß
roni


Hallo Roni , das ist mir schon klar. Ich wollte auch nur durch die Blume darauf hinweisen, dass man dazu in den ADSp nichts findet. Das war einmal, bis 1998. Heutzutage wird das in § 438 HGB mit 7 Tage geregelt.
_________________
mfg


Günni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gefahrgut-Transportrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.