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Verfasst am: 06.02.06, 17:00 Titel: Paket von Mitbewohnerin entgegenommen, beschädigt
Also folgendes Problem: Ich habe online RAM bestellt. Ich wohne im Studentenwohnheim/WG mit 11 Mitbewohnern. Auf jeden Fall hat eine Mitbewohnerin ein Paket entgegennommen und an unsere Postfächer gelegt, wie es normal üblich ist in dem Haus. Leider war das Paket als ich es gesehen habe, deutlich beschädigt und der Inhalt fehlte.
Jetzt die Frage: Wer muss bei dieser Sache jetzt für den Schaden aufkommen?
Die Mitbewohnerin, weil sie dafür unterschrieben hat und es damit ordnungsgemäß übergeben wurde und sie das Paket hätte kontrollieren müssen?
Oder der Paketdienst, weil er z.B. gar nicht befugt war, das Paket ohne Vollmacht an sie zu übergeben?
Oder bin ich vielleicht sogar ich verantwortlich?
Gibt es da vielleicht irgendeine Möglichkeit, wie man das auf den Paketdienst schieben könnte?
Das Problem mit der " reinen Quittung " ...
Du hättest allerdings eigentlich 6 Tage Zeit einen verdeckten Schaden schriftlich dem Sped. zu melden, vorausgesetzt der, der die Sendung bei Dir zugestellt hat, nach ADSp arbeitet!
Na ja Du wirst das wohl bereits verschmerzt haben _________________ --- Diese Antwort/Frage stellt nur meine freie Meinung dar!---
Das Problem mit der " reinen Quittung " ...
Du hättest allerdings eigentlich 6 Tage Zeit einen verdeckten Schaden schriftlich dem Sped. zu melden, vorausgesetzt der, der die Sendung bei Dir zugestellt hat, nach ADSp arbeitet!
Na ja Du wirst das wohl bereits verschmerzt haben
Hallo Paula,
welcher Artikel der ADSp regelt denn die 6 Tagesfrist? _________________ mfg
6 Tagesfrist dürfte flach fallen, weil das Paket deutlich beschädigt war. Das muss auf dem Ablieferungsnachweis vermerkt werden. Wenn der Inhalt beschädigt wäre, könnte man auf versteckte Mängel monieren. Wenn der Inhalt fehlt, war das Pak. wie beschrieben eben aufgerissen.
6 Tagesfrist dürfte flach fallen, weil das Paket deutlich beschädigt war. Das muss auf dem Ablieferungsnachweis vermerkt werden. Wenn der Inhalt beschädigt wäre, könnte man auf versteckte Mängel monieren. Wenn der Inhalt fehlt, war das Pak. wie beschrieben eben aufgerissen.
Gruß
roni
Hallo Roni , das ist mir schon klar. Ich wollte auch nur durch die Blume darauf hinweisen, dass man dazu in den ADSp nichts findet. Das war einmal, bis 1998. Heutzutage wird das in § 438 HGB mit 7 Tage geregelt. _________________ mfg
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