Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Referendariat und Umzug
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Referendariat und Umzug

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Dux
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 17:40    Titel: Referendariat und Umzug Antworten mit Zitat

Ich muß zum Referendariat nach Düsseldorf ziehen, weil das OLG Köln wegen Überfüllung nur Eingeborene aufnimmt Winken

Im Leitfaden heißt es, Umzugskosten werden nach den beamtenrechtlichen Vorschriften erstattet. Diese enthalten für einen Umzug zwecks Antritt einer Stelle eine Ermessensvorschrift.

Ich habe nun zwei Fragen:

1. Woraus ergibt sich ein gesetzlicher Anspruch auf Umzugskostenerstattung für Referendare?

2. Wie übt die Behörde ihr Ermessen aus - zu deutsch: Unter welchen Bedingungen besteht ein Anspruch?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

als angehender Referendar sollte man das Beamtenrecht seines Landes kennen... einfach mal in eine Gesetzessammlung schauen.

Für Bundesbeamte gibt es das http://bundesrecht.juris.de/bukg/ und in den einzelnen Ländern wird es gleichlautende Gesetze geben...

google: http://www.google.de/search?hl=de&q=NRW+Umzugskostenverg%C3%BCtung+Beamte&meta=

Mfg vom

showbee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.