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Verfasst am: 06.02.06, 17:40 Titel: Referendariat und Umzug
Ich muß zum Referendariat nach Düsseldorf ziehen, weil das OLG Köln wegen Überfüllung nur Eingeborene aufnimmt
Im Leitfaden heißt es, Umzugskosten werden nach den beamtenrechtlichen Vorschriften erstattet. Diese enthalten für einen Umzug zwecks Antritt einer Stelle eine Ermessensvorschrift.
Ich habe nun zwei Fragen:
1. Woraus ergibt sich ein gesetzlicher Anspruch auf Umzugskostenerstattung für Referendare?
2. Wie übt die Behörde ihr Ermessen aus - zu deutsch: Unter welchen Bedingungen besteht ein Anspruch?
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