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ich musste heute feststellen, dass mir meine Bank tortz Freistellungsauftrag Zinsabschlagsteuer in Höhe von 835 € abgezogen hat und ans Finanzamt überwiesen hat. Auf meine Anfrage sagte man mir, das es sich leider um einen Fehler handelt, aber das nicht so schlimm sei, da ich mir das Geld ja bei meiner Einkommenssteuer wiederholen könne.
Das ist ja grundsätzlich richtig, aber dadurch kann ich natürlich Zinsverluste erleiden, wenn ich zum Beispiel die Erklärung auf den letzten Drücker abgebe, weil ich zum Beispiel keine Erstattung bekomme sondern noch Nachzahlungen leisten muss,
Kann mir einer sagen, ob die Bank hierfür haften muss, und wenn ja auf welcher Grundlage, mir schwebt da die positive Vertargsverletzung oder so vor.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 06.02.06, 21:22 Titel:
Hallo,
das ist für die Bank natürlich das Einfachste. Sie kann aber auch die Zinszahlung stornieren, den FSA anmelden und die Zinszahlung wiederholen. Das macht Arbeit und sie muss die erstellte Steuerbescheinigung zurückholen, aber ich würde mich da nicht abwimmeln lassen.
bei bestimmten Banken gibt es dafür sogar richtige Formulare, um damit die fehlerhaften Abbuchungen zu stornieren.
Laß Dich also nicht abwimmeln.
Einfach schriftlich reklamieren unter Fristsetzung (14 Tage).
Du kannst auch die Auflösung der Geschäftsbeziehung androhen. Wirkt manchmal.
Manchmal wird man dann aber auch rausgeschmissen (Kto-Kündigung).
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