Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Bitte die Forenregeln beachten und nicht in der "Ich"-Form schreiben, das kann sonst in einer unerlaubte Rechtsberatung enden.
1.950 € - max., wenn der Geschädigte repariert (Restwert 1.500 EUR + 30%)
1.500 € - wenn der Geschädigte ein anders Fahrzeug anschafft (zzgl. evlt. Restwert bzw. Veräußerungserlöß des beschädigten Kfz)
1.500 € - wenn der Geschädigt nur die Entschädigung kassieren will
Die 1.651,86 € sind eher ein fiktiver Wert wenn nicht repariert wird. Ein Anspruch besteht auf die Netto-Reparaturkosten nur dann, wenn (wir hier eben nicht) kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. _________________ MfG,
Duisburger
Verfasst am: 02.11.06, 21:01 Titel: Re: Kfz-Schaden Abrechnung per Gutachten bei wirtsch. Totals
steuersepp hat folgendes geschrieben::
Hallo
ich hatte einen Autounfall, wo der andere Schuld ist.
Für mein Auto habe ich ein Gutachten erstellen lassen mit folgenden Resultat:
Reparaturkosten ohne MwSt. 1.651,86 €
MwSt. auf Rep.-kosten 264,30 €
Gesamtsumme Reparaturk. mit MwSt. 1.916,16 €
Beurteilung: Reparaturwürdig
Wiederbeschaffungswert 2.600,00 €
(MwSt. fällt bei derartigen Fahrzeugen nicht an)
Restwert mit MwSt: 1.500,00 €
Welchen Betrag kann ich jetzt nun von der gegnerischen Versicherung verlangen?
Mit freundlichen Grüßen
Steuersepp[/u]
Hallo,
es gibt ein recht frisches Urteil dazu (BGH vom 23.5.2006 VI ZR 192/05).
Die gegnerische Versicherung wird dir zunächst 1100 € zahlen.
Um den Rest (551 € netto, evtl Nutzungsausfall) zu bekommen, musst du nachweisen, dass du den Wagen weiter nutzt. Das wird angenommen, wenn du die Kiste mind. weitere 6 Monate fährst. Habe gerade genau das gleiche erlebt und nach dem halben Jahr anstandslos den Rest ausgezahlt bekommen, plus zwei Tage Nutzungsausfall wegen Notreparatur.
Wenn du den Wagen früher verkaufst, wird angenommen, dass du den Restwert realisiert hast und du siehst nix mehr von der Versicherung.
Hallo,
vielen Dank.
Die Versicherung zahlt mir jetzt 1.100,00 € und in 6 Monate die Differenz von ca 650,00 €. Genauso wie Astronautin beschrieben hat.
Frage an Artronautin:
Wann hast du die 2 Tage Nutzungsausfall für Notreparatur erhalten? Auch nach den 6 Monaten?
Sie werden aber schätzungsweise auch vorher nichts rausrücken, denn solltest du die Karre vor Ablauf des halben Jahrs verkaufen, steht dir ausser den schon erhaltenen 1100 Eus gar nichts mehr zu. Nutztungsausfall gibts ja nur bei tatsächlicher Reparatur und nicht bei Gutachtenabrechnung (oder?).
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.