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Verfasst am: 04.11.04, 14:01 Titel: rechtskräftige Scheidung, kein Unterhalt, Erbansprüche?
Gehört es zum Scheidungsrecht oder Erbrecht?
Wenn ein Scheidungsverfahren abgeschlossen, also rechtskräftig ist, können dann
im Todesfall Pflichteilansprüche geltend gemacht werden wenn keine Unterhaltstitel
rechtkräftig oder anhängig sind?
Ich denke nicht. Das Vermögen auseinander zu setzen, wäre Sache des Zugewinns gewesen.
Bei Tod eines geschiedenen Ehepartners erbt der Überlebende IMO nicht. Lediglich titulierter Unterhalt fällt in die Erbmasse und ist aus dieser zu bedienen. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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