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rechtskräftige Scheidung, kein Unterhalt, Erbansprüche?

 
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Paul Gleim
Gast





BeitragVerfasst am: 04.11.04, 14:01    Titel: rechtskräftige Scheidung, kein Unterhalt, Erbansprüche? Antworten mit Zitat

Gehört es zum Scheidungsrecht oder Erbrecht?
Wenn ein Scheidungsverfahren abgeschlossen, also rechtskräftig ist, können dann
im Todesfall Pflichteilansprüche geltend gemacht werden wenn keine Unterhaltstitel
rechtkräftig oder anhängig sind?
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Maus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 04.11.04, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke nicht. Das Vermögen auseinander zu setzen, wäre Sache des Zugewinns gewesen.

Bei Tod eines geschiedenen Ehepartners erbt der Überlebende IMO nicht. Lediglich titulierter Unterhalt fällt in die Erbmasse und ist aus dieser zu bedienen.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.11.04, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten und damit der Pflichtteilsanspruch erlischt mit der Zustellung des Scheidungsantrags, § 1933 BGB.

Gruss Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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