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Haftpflicht bei Beschädigung und Abhandenkommen

 
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Coolibri
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Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 02:41    Titel: Haftpflicht bei Beschädigung und Abhandenkommen Antworten mit Zitat

Servus,

zugegeben ein etwas merkwürdiger Fall

auf einer Party wurde ein Kunstgegenstand beschädigt.

der Verursacher ist auch versichert und die Versicherung hat bereits Formulare zur Regulierung geschickt.

Jedoch wurde der Gegenstand in den Partyräumen des Veranstalters (Keller) deponiert.
Im Zuge einer Entrümpelung wurde er fälschlicherweise, da augenscheinlich beschädigt, "entsorgt". (Mehrfamilienhaus mit "nicht öffentlich zugänglichem Keller)

Nun das Problem.
Für Versicherung A (1. Fall der Beschädigung) müssen nun Fotos her....was ja nicht mehr geht.

Für Versicherung B muss ja angegeben werden warum/wie es dazu kam, daß der gegenstand "als "Müll" entsorgt wurde.(augenscheinlich weil als kaputt eingestuft)

Ist jetzt hier im Endeffekt die Rechnung anzugehn: (?)

Wiederbeschaffung/Ersatz durch Versicherer B
minus Reparaturkosten Versicherer A (da ja beschädigt zum Zeitpunkt des Verlusts)

zuzüglich Versicherer A erstattet die Kosten für Reparatur
(ginge ja eigentlich nicht bei Ersatz ...da dieser nicht beschädigt wäre)

Jedoch sinngemäss, so, daß sich die Versicherungen den Schaden teilen?

Ich kann ja nun schlecht eine "virtuelle" Reparatur in Rechnung stellen lassen.
und drauf hoffen das der Rest irgendwann wieder auftaucht... Geschockt

Zumal eine Versicherung ja bestimmt sagt "Tja...für den Verlust geben wir nur Restwert anhand der angegebenen Beschädigung, durch die es zum "entsorgen kam"
und die andere Versicherung sagen wird: " Tja. Wir können leider nicht eine Reparatur erstatten bei einem nicht mehr vorhandenem Gegenstand"

Wie also, geht man hier vor?

beste Grüsse
Coolibri
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

Mich würde mal interessieren, aus welchen Gründen Versicherung B zahlen soll. Ist hier eine normale Hausratversicherung gemeint? Die zahlt aber nicht bei Entsorgung eines Haushaltsgegenstandes in den Müll. Oder soll es über eine Haftpflichtversicherung laufen? Das wird auch sehr eng.

Auch Versicherung A kann Schwierigkeiten machen, da der Kunstgegenstand nicht mehr vorhanden ist. Somit ist kein Schaden entstanden.
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz meine Meinung. Warum sollte die Hausrat aufkommen? Auch die private Haftpflicht wird nicht dafür aufkommen, da kein Eigenverschulden.

Was die Haftpflicht des Verursachers angeht, hier kommt es auf den Versicherer an. Wenn der Schaden nicht zu hoch ist und Zeugen vorhanden sind wird diese den Schaden auf Kulanz erstatten. Habe das auch mit einem 1,5 Jahren alten Fernseher hinbekommen, der angeblich bei einem Umzug beschädigt und anschließend versehentlich entsorgt wurde. Aber wie gesagt, es kommt auf den Versicherer an.
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

grundsätzlich gilt:
der geschädigte ist zum nachweis verpflichtet.
werden beschädigte sachen entsorgt (oder auch repariert) und besteht damit keine möglichkeit mehr den schaden zum umfang und hergang nachzuprüfen, ist der entschädigungsanspruch verwirkt.
_________________
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Coolibri
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Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen,

Nein, die Hausrat wird hier wohl nicht aufkommen,

Da aber der Verwahrer (Kellereigentümer) den Gegenstand zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt (Sperrmüllentsorgung), ohne mein Wissen, falsch gelagert hat.
Wird wohl seine Haftpflicht aufkommen.

Meines Wissens haftet ja die Haftpflicht für versehentliche Schäden an Dingen, die ohne Aufforderung des Besitzers beschädigt, zerstört oder abhanden kommen.
(abhanden kann auch bedeuten...das mir eine Videocamera runterfällt....über den Niagarafällen.
oder...anvertraute Picasso´s ohne Sachkenntniss statt am Übergabeort (zB. Wohnung)
aus Versehn in einen Keller stelle..der danach unter Wasser steht.
(da alle Orte dem Verursacher in diesen Fällen nicht einer gewerblichen Nutzung etc. unterliegen wäre es ja Privathaftpflicht)
falsch?

wobei talla natürlich recht hat...was den Versicherer A angeht.
diese Sorge hatte ich ja auch im ersten Posting bedacht.
Andererseits war der Fall der Reparatur bereits aktenkundig..und per Email Bestellung für die Wiederherstellung geschickt und beantwortet (statt Eidesstattlicher Versicherung müste die elektronische Post eigentlich anhand der Daten ausreichen)..alleine die Fotos fehlen jetzt
diese sollten ja jetzt gemacht werden
(beide Erreignisse waren innerhalb von 8 Tagen)

greez
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

also, speziell das "abhandenkommen von sachen" ist oft in der normalen PHV nicht versichert.
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Coolibri
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Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 05:34    Titel: Antworten mit Zitat

ja eben....
da ist der Kasus Knacktus

meine angetraute tritt mir auch eher in den Rücken
weil ich selber bin ja eher "na ja...hätte jedem passieren können...ach weist du...)
also eher der lasst uns Freunde sein Typ)

allerdings einer meiner Anwälte besagte mir...die Kausalitätskette könnte in diesem Fall auch Verschuldner A zum negatieven reichen...

jedoch kamen wir schnell zum Schiedsspruch das auch hier der Verwahrer,,,haftent ist

in jedem Fall....
hab ich RECHT...oder gewonnen....oder wie auch immer
nur ist es jetzt an der Sache des Verwahrers mir meinen Verlust zu erstatten
na ja....mal guggn wie das im "rechtsdeutsch" nachher heisst"
280.000 € sind nun mal kein Pappenstiel
und schliesslich ist man ja versichert.

vielen Dank erstmal

euer Coolibri

*winke*
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