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Verfasst am: 08.02.06, 17:01 Titel: Rechtsanspruch auf Beendigung eines Schwerpunktes?!?
Hallo,
also zu meinem Problem:
Ich studiere im 5. Semester Soziologie, als Bachelor-Variante
Wir konnten uns im 4. Semester für einen Schwerpunkt entscheiden der auch übers 5. und 6. Semester geht bzw gehen sollte.
Die Veranstaltung in diesem, sprich 5. Semester hat statt gefunden, aber im 6. Semester wird es die angekündigte Schwerpunktveranstaltung nicht geben, da Personalmangel herrscht
was nun? Hab ich einen Rechtsanspruch darauf meinen Schwerpunkt zuende zu studieren?
Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 286 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 08.02.06, 19:30 Titel: Re: Rechtsanspruch auf Beendigung eines Schwerpunktes?!?
Pucca hat folgendes geschrieben::
Hallo,
also zu meinem Problem:
Ich studiere im 5. Semester Soziologie, als Bachelor-Variante
Wir konnten uns im 4. Semester für einen Schwerpunkt entscheiden der auch übers 5. und 6. Semester geht bzw gehen sollte.
Die Veranstaltung in diesem, sprich 5. Semester hat statt gefunden, aber im 6. Semester wird es die angekündigte Schwerpunktveranstaltung nicht geben, da Personalmangel herrscht
was nun? Hab ich einen Rechtsanspruch darauf meinen Schwerpunkt zuende zu studieren?
Verfasst am: 09.02.06, 17:39 Titel: Re: Rechtsanspruch auf Beendigung eines Schwerpunktes?!?
@Oklaf
Die Uni kann ja planen, und ist, nehme ich an, auch verpflichtet dazu.
Ein Schwerpunkt ist ein Pflicht-Wahlfach, wenn ein Student sich an den Studienplan hält, und sich für einen der angebotenen Schwerpunkte entscheidet, sollte er wohl auch die Möglichkeiten geboten bekommen, diesen gewählten Schwerpunkt zu Ende zu studieren, da er ja andernfalls im Vergleich zu Mitstudenten benachteiligt wäre. Etwa, weil er sein Studium erst ein Semester (oder sogar um ein ganzes Jahr, dann nämlich, wenn die Schwerpunktlehrveranstaltungen konsekutiv sind) verlieren würde.
Etwas weiteres ist, wenn der Schwerpunkt ausschlaggebend für die Studienwahl war, jemand, der sich für Rundfunk und TV interessiert, und mit der Stimme arbeiten möchte, kann wohl nicht so ohne weiters in "Archivwesen" verfrachtet werden, um mal ein Beispiel zu nennen. Gerade auch in Soziologie gibt es sehr unterschiedliche Schwerpunkte.
Sollten die Schwerpunkte relativ ähnlich sein, und dem Student seine bisherigen Leistungen problemlos angerechnet werden, kann ich mir allerdings nicht vorstellen, dass er dann auf der Durchführung eines Schwerpunkts beharren kann.
In den oben geschilderten SItuationen hingegen schon, zumal der Student ja schon 50% absolviert hat - das hat ja nicht nur Auswirkungen auf seine Berufschancen, ein Teil seiner Leistungen ist "für die Katz", den mit einem halben Schwerpunkt kann man nicht viel anfangen, er muss den restlichen Schwerpunkt in kürzerer Zeit unterbringen, falls ihm das gelingt bzw. das studientechnisch überhaupt möglich ist, und unter Umständen erhält er dann auch kein BaföG mehr usw.
So einfach kann man die Sache also wohl nicht sehen.
[quote="oklaf"][quote="Pucca"]Hallo,
also zu meinem Problem:
Ich studiere im 5. Semester Soziologie, als Bachelor-Variante
Wir konnten uns im 4. Semester für einen Schwerpunkt entscheiden der auch übers 5. und 6. Semester geht bzw gehen sollte.
Die Veranstaltung in diesem, sprich 5. Semester hat statt gefunden, aber im 6. Semester wird es die angekündigte Schwerpunktveranstaltung nicht geben, da Personalmangel herrscht
was nun? Hab ich einen Rechtsanspruch darauf meinen Schwerpunkt zuende zu studieren?
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