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Student schreibt seine Klausur und entscheidet, sie komplett nochmal abzuschreiben, damit es halbwegs sauber aussieht
Student bekommt die Klausur zurück, indem ihm nun ein einziger Punkt fehlt, um zu bestehen. Er stellt fest, dass auf dem "Schmierblatt" (das er mit abgegeben hat und auch zurückbekam) die Zahl/das Wort steht, dass er für diesen einen Punkt benötigt. Er hat also nur diese eine Sache vergessen mit-abzuschreiben, was ihn diesen Punkt kostete.
Sicher ist es ziemlich klar, dass man hier argumentieren kann, dass es nur ein Schmierzettel ist, aber kann man da garnichts machen?
Danke! Gruß
Es gibt bei den Prüfungen das sogenannte Überdenkensverfahren. Weil den Prüfern ein Beurteilungsspielraum zusteht, in den ihnen niemand, auch kein Gericht, hineinredet, müssen sie bei Einwänden die Beurteilung noch einmal überprüfen.
Dabei müssen Prüfer stets die gesamte Leistung berücksichtigen. Als Leistung des Prüflings ist das zu werten, was er willentlich und abschließend in die Prüfung einbringt. Streicht er Ausführungen, sind diese nicht in die Bewertungen einzubeziehen. Schwierig wird es bei Klammerzusätzen oder eben bei Schmierblättern. Werden diese mit abgegeben, kann man das grundsätzlich als Widmung als Prüfungsleistung verstehen. ANdererseits ist Stil und Orthographie dort eher unterbetont, selten werden auch nur zusammenhängende Sätze formuliert. Letztlich handhabt das jeder Prüfer, wie er mag. Ich fürchte, die Rechtsprechung würde hier sagen, es fällt in seinen Beurteilungsspielraum, ob er Ausführungen außerhalb der eigentlichen Lösung zur Kenntnis nimmt und in die Bewertung einbezieht. Sich da noch einmal zu Gehör zu bringen kann jedenfalls nicht verkehrt sein. _________________ Erik Günther
http://www.hlb.de/ http://www.raeg.de/
Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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