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Verfasst am: 07.02.06, 20:50 Titel: Hat Kunde Recht auf genaue Produktbezeichnung??
Hallo,
wenn ein Kunde im Laden ein Produkt kauft, hat er dann das Recht, vom Händler zu erfahren, wer der Hersteller dieses Produktes ist und um welches Modell es sich handelt?
Eine konkretere Frage:
angenommen, eine Kundin hätte ein Hochzeitskleid gekauft. Sie möchte es weiterverkaufen und möchte daher wissen, wie der Hersteller heißt und um welches Modell es sich handelt, damit sie eine Anzeige machen kann und damit für potentielle KäuferInnen klar ist, um welches Kleid es sich handelt.
Die Kundin fragt in dem Brautmodengeschäft, in den sie das Kleid für über 1000 EUR gekauft hat, nach und bekommt als Antwort nur den Namen des Herstellers genannt und man sagt ihr, dass bei Hochzeitskleidern grundsätzlich keine Modellnamen weitergegeben würden, weil sonst die Kunden in ein anderes Geschäft gehen und nach genau diesem Kleid fragen würden.
Nun HAT sie das Kleid ja aber schon gekauft, es gehört ihr, hat sie dann nicht das Recht, konkret zu erfahren, welches Produkt sie gekauft hat?
Die Kundin hat sich noch nicht an den Hersteller gewandt, aber was sollte sie diesen fragen (abgesehen davon, dass der Hersteller offenbar in Spanien ansässig ist)?
Es gibt zig ähnliche Kleider in der Kollektion, allein über eine Beschreibung würde sich das richtige Modell kaum finden lassen.
Die Kundin findet es unverschämt, dass sie insgesamt fast 1500 EUR für ein Kleid bezahlt hat und dann nicht einmal diese Information vom Geschäft bekommt. Erwartet sie zu viel?
Ich bin zwar kein Experte im Kauf von Brautkleidern. Die einzige (vertragliche) Beziehung der Kundin zum Brautgeschäft ist der Kaufvertrag. Aus diesem Kaufvertrag läßt sich ein Anspruch der Kundin auf (genaue) Auskunft als Nebenpflicht des Verkäufers möglicherweise herleiten.
Ein gängiger Kommentar (Palandt, BGB, § 433 Rn. 25) sagt dazu, die Auskunft müsse erforderlich sein, um den Kaufgegenstand nutzen und schützen zu können. Ob das "Nutzen" auch das Weiterverkaufen umfaßt, bezweifle ich aber. Ein Brautkleid ist ja wohl nicht typischweise dazu da, um weiterverkauft zu werden. Also nicht ganz einfach zu beantworten.
Wenn das Geschäft gegenüber der Kundin sowieso schon die Preisgabe des Modellnamens verweigert hat, dann bliebe ihr notfalls nur übrig, das Geschäft auf Auskunft zu verklagen. Aber auch auf einen solchen Rechtsstreit dürfte die Kundin wohl nicht erpicht sein ....
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