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Ausbau einer Strasse

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.11.04, 19:10    Titel: Ausbau einer Strasse Antworten mit Zitat

Hallo hie mein Problem .Alles fing mit einem Vermessungstrupp an der vor unserem Grundstück arbeiten ausführte. Aus Anfrage bekam ich zu hören das unsere Strasse ausgebaut werden sollte. Auf Anfrage beim zuständigem Amt wurde erst verneint dann
auf massiven Druck gesagt ich solle am Aushang sehen dort steht alles. Auf der Bausschusssitzung würde dann den Bürgen die Pläne präsentiert. Mit der Begründung
des öffentliche Intresses soll eine defacto Umgehungsstrasse für eine Bundesstrasse gebaut werden auf Kosten der Bürger. Eine Bürgerbeteiligung oder Informationstunde
ist nicht geplant. Man hat Fördermittel gestellt bekommen und mann müsse sich beeilen.
Gegen den Willen der Bürger wurde diese Vorhaben beschlossen. Hintergrund ist das die Bürger die Strasse mit dem Anschluss ans Abwasser schon mal bezahlt haben .
Die Wiederherstellung der Strasse wurde damals schlampig ausgeführt was durch die Verwaltung bestätigt wurde. Eine Reperatur wurde nicht in Erwägung gezogen. Gleichzeitig wurde uns unverblümt gesagt wenn wir weiter Protestieren werden wir
in zwei Jahren mit 100 % herangezogen. Was die Front der Protestler erheblich ins Wanken brachte. Die Arbeiten wurden 1Tag nach dem Beschluß begonnen.(Auschreibungen mußten also schon vor der Beschlußfassung erfolgt sein.)Eingaben und Proteste werden nicht Beantwortet. Die Baupläne wurden im nachherein auch geändert wie der komplette Baumkahlschlag zeigt. Da ich mich in einer Haussanierung befinde habe keine 10000 Euro . Wie soll ich mich verhalten? Können sie mir helfen oder Beraten?
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 08.11.04, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt vom Bundesgesdetz bis zur Gemeindesatzung Vorschriften, die derartiges regeln. Diese gilt es anhand der konkreten Verhältnisse zu prüfen.

Ob sie finaziell dazu in der Lage sind, spielt allerdeings keine Rolle. Wenn alles rechtmäßig abläuft - was nach Bescheidserteilung zu prüfen wäre - kann die Gemeinde ihnen eine Sicherungshypothek ins Grundbuch schreiben - an rangerster Stelle.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.11.04, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es so ist, wie Sie schildern ---> Widerspruch einlegen udn ggf. klagen.


Aber vorsicht: Nur weil Sie denken, dass es so ist, muss es nicht so seinn
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