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Verfasst am: 09.11.04, 01:00 Titel: "Vollstreckung" gegen Behörde
Aufgrund eines verwaltungsgerichtlichen Urteils wurde eine Behörde zum Erlaß mehrerer Bescheide verurteilt. Wie kann hier "vollstreckt" werden, wenn sich die Behörde beharrlich weigert?
Die Antwort von "Gast" ist überhaupt nicht hilfreich, hingegen die von "Erich Bauer". Das zutreffende Verfahren läßt sich tatsächlich dem § 172 VwGO entnehmen, wobei keine "Vollstreckung" stattfindet, sondern eine Zwangsgeldfestsetzung.
Herzlichen Dank an Herrn Bauer.
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