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Volle Rechnungen nach BRAGO auch ohne Ergnisse?

 
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bandit96
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 14:06    Titel: Volle Rechnungen nach BRAGO auch ohne Ergnisse? Antworten mit Zitat

Nach einem Trauerfall müssen sich die Hinterbliebenden um die Erbauseinandsetzung kümmern, die neben einem Barvermögen, ein Haus, ein Unternehmen und den Hausrat umfasst. Da die Familie zerstritten ist, beginnen gleich am Todestag des Erblassers die Streitigkeiten.
Sofort wird von einem Erben der Familienanwalt "des Vertrauens" hinzugezogen um keine Fehler zu machen. Ein Jahr lang werden Briefe von diesem Anwalt verfasst, die sich im Großen und Ganzen nur um den Hausrat kümmern. Die komplizierte Firmennachfolge bleibt aussen vor. Der Erbe bekommt über Bekannte den Kontakt zu einer Anwalts- und Steuerberatungskanzlei, die er einschaltet. Zusammen mit seinem Anwalt "des Vertrauens" werden erste Gespräche geführt, wobei man feststellen muss, dass dieser Anwalt keine Ahnung von den Rechts- und Steuerpunkten hat, die die Erbschaft umfassen. Die Fach-Kanzlei wickelt die Erbschaft innerhalb eines 3/4-Jahres komplett ab (also auch die Hausratgeschichte die der "Anwalt des Vertrauens" ein Jahr lang ohne annährendes Ergebnis beackert hatte).
Der Erbe bekam zwischenzeitlich immer mal Rechnungen von seinem Ex-Anwalt und nach einem Jahr ohne Kontakt die gepfefferte Rechnung, als wenn dieser alle Dinge um die Erbschaft abgeschlossen hätte. Nebenbei liegt diese Rechnung doppelt so hoch wie die Rechnung der Fach-Anwaltskanzlei.

Muss der Erbe diese Rechnung bezahlen? Irgendwie ist die tatsächliche Leistung ja total ausgeblieben. Der Arbeitsaufwand für die nutzlosen Papiere rund um den Hausrat sind mit 6000€ durch die Abschlagsrechnungen mit Sicherheit abgedeckt!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ob die Rechnung des Rechtsanwaltes sachlich richtig ist, können Sie ggfs. von einem anderen Rechtsanwalt oder von der zuständigen Rechtsanwaltskammer überprüfen lassen.
Eine erfolgsabhängige Bezahlung des Rechtsanwaltes ist in Deutschland jedoch nicht zulässig.
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bandit96
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 06:04    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort. Die Anwaltskanzlei die die Erbangelegenheit abwickelte, hat die Rechnung erstmal zur Prüfung bekommen.
Es geht ja auch nicht um erfolgsorientierte Bezahlung, hier geht es aus unserer Sicht um Rechnungsstellung ohne Leistung. Wenn ein Anwalt Leistung erbringt, hat er einen Anspruch auf sein Honorar, das ist logisch. In diesem Falle also maximal den Betrag zum Hausrat, da war er aktiv- ansonsten halt nur Nullnummer. Mal abgesehen davon, dass der Anwalt keine Ahnung von dem komplexen Sachverhalt hatte, ist diese Rechnung eine Unverschämtheit und nur so zu erklären, dass es eine Frustrechnung ist, weil er einen Mandanten verloren hat. Wie schon erwähnt waren die Abschlagsrechnungen nicht ohne, die Schlussrechnung hat jedoch den Vogel abgeschossen.
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