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Verfasst am: 08.02.06, 14:55 Titel: Bank stellt sich gegenüber Betreuer quer
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand einen Tip bezüglich meiner Situation geben könnte. Ich bin gerichtlich zum Betreuer für meine Mutter bestellt worden und mein Aufgabenkreis umfasst unter anderem auch die Vermögenssorge.
Nun ist es so, dass auf meine Mutter noch ein Kredit läuft. Ich habe mich daher schon mehrmals telefonisch als auch schriftlich mit der Bitte an die Bank, mir anstatt meiner Mutter die Post zuzustellen, da sie aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage ist auf Schreiben seitens der Bank zu reagieren, bzw. ja durch das Gericht auch als nicht geschäftsfähig eingestuft wurde. Trotzdem weigert die Bank sich und begründet das damit, dass man es bei Ihnen edv-technisch nicht so einrichten könnte, da ich nicht der Kredit-Nehmer wäre. Ich bin jedoch der Meinung, dass sich die Bank auf die veränderte Situation einstellen müsste. Oder liege ich falsch mit meiner Annahme? Bin ich verpflichtet die weggeworfenen Briefe wieder aus dem Müll zu angeln bzw. täglich die Post meiner Mutter abzufangen?
Die Vermögenssorge berechtigt Dich nicht dazu, die Post Deiner Mutter zu öffnen. Das müßte das Gericht schon ausdrücklich extra anordnen. Siehe § 1896 Abs. 2 BGB.
An Deiner Stelle würde ich die Situation dem Gericht mitteilen und Antrag auf Erweiterung des Aufgabenkeises stellen, daß Du auch berechtigt bist zum Anhalten und Öffnen der Post.
Danach würde ich bei der Bank nochmal vorstellig werden und fragen, ob es möglich wäre, daß Du kostenlos wenigstens Zweitschriften bekommst.
Wenn die aber auf garnichts eingehen, würde ich Ihnen erzählen, daß sie sich dadurch schadenersatzpflichtig machen.
da liegt eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Normalerweise steht in der Bestellung "Postangelegenheiten mit Ausnahme offensichtlich privater Post". Wie soll denn die Arbeit eines Betreuers möglich sein, wenn er für jeden Brief eine Genehmigung zum Öffnen braucht ? Das ist doch ein Witz.
Solange ich für die Regelung der finanziellen Angelegenheit bestellt bin öffne ich auch jeden Brief der Bank.
Wenn die Bank sich quer stellt (was ich in 10 Jahren Betreuungen erst ein Mal erlebt habe), denn weise ich sie schriftlich darauf hin, dass ich für nichts hafte bzw. im Gegenteil die Bank für alle Versäumnisse haftbar mache.
Das mit der EDV mag sogar stimmen. Die Post einer Krankenkasse ging auch grundsätzlich den Betreuten, das Heim hat die Post zurück gehen lassen, dann hat irgend ein schlauer Mensch bei der Krankenkasse "aha" gesagt und mit der Hand meine Adresse draufgeschrieben, und dann habe ich die Post erhalten.
Ich denke auch, dass der Fragesteller auch ohne Erweiterung des Aufgabenkreises Anspruch darauf hat, zumindest Zweitschriften zu bekommen. Von derartigen Problemen habe ich noch nie gehört. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Ich danke ersteinmal für alle Antworten. Bin mehr als erfreut über die schnellen Reaktionen.
Gibts vielleicht irgendeine Stelle an der ich mich belesen kann, um der Bank auch überzeugend zu vermitteln, dass sie schadenersatzpflichtig werden, wenn sie nicht gewillt sind mit mir zu kommunizieren? Die "netten" Call-Center-Damen sind mir nämlich mit rechtlichen Gegebenheiten gekommen, die meiner Meinung nach aber eher in den Mund gelegt wurden, anstatt auf realen Hintergrund zu bassieren. Dem würde ich natürlich gern etwas entgegensetzen.
Die "netten" Call-Center-Damen sind mir nämlich mit rechtlichen Gegebenheiten gekommen, die meiner Meinung nach aber eher in den Mund gelegt wurden, anstatt auf realen Hintergrund zu bassieren.
Ach deshalb Bei einer Bank verhandelt man in solchen Fällen doch nicht mit den netten Call-Center-Damen. Man wendet sich an den zuständigen Geschäftsstellenleiter. Der wird dann auch wissen wie es geht und dafür sorgen können, daß Kopien direkt an den Betreuer gesandt werden (womit auch das Postgeheimnis kein Problem mehr wäre).
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